Volt Dienstleistungsvertrag

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Allgemeine bedingungen
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Gebühren

Der Vertrag wird zwischen Volt Technologies spółka z ograniczoną odpowiedzialnością mit Sitz in Kraków, ul. Stefana Rogozińskiego 6, 31-559 Krakau, eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters, geführt vom Amtsgericht Krakau-Śródmieście in Krakau, XI. Abteilung des Landesgerichtsregisters, unter der KRS-Nummer: 0000835557, der Steueridentifikationsnummer (NIP): 6751727042 und der REGON-Nummer: 385842485 (“Volt“) und der Partei, die das Bestellformular unterzeichnet hat, um die Dienstleistungen zu erhalten (“Sie“, “Ihr“). 

Volt ist von der polnischen Finanzaufsichtsbehörde als inländisches Zahlungsinstitut unter der Registernummer IP57/2023 zugelassen und wird von ihr reguliert und berechtigt, Zahlungsdienstleistungen zu erbringen.

Die Dienstleistungen umfassen die Führung des Kontos, Zahlungsdienstleistungen, Kontoinformationsdienste und/oder damit verbundene Dienstleistungen (zusammen die “Services“). 

Die Erbringung der Leistungen durch Volt wird durch die Volt-Lösung (wie später definiert) unterstützt, die Volt den Händlern per Fernzugriff über das Internet zur Integration in ihre Websites zur Verfügung stellt, damit diese ihren berechtigten Endnutzern den Zugang zu und die Nutzung der Leistungen ermöglichen können. 

Dieser Vertrag regelt die Bereitstellung des Zugangs zu und die Nutzung der Volt- Lösung und der Leistungen durch Volt für Sie, wie im Bestellformular beschrieben. 

Dieser Vertrag tritt an dem Tag in Kraft, an dem Sie (i) das Bestellformular unterschrieben haben und (ii) Volt Ihnen mitteilt, dass Sie die KYC-Prüfungen erfolgreich bestanden haben (das “Datum des Inkrafttretens“), und gilt so lange, bis Sie oder Volt ihn kündigen (die “Laufzeit“).

Allgemeine bedingungen

  1. DEFINITIONEN UND AUSLEGUNG
    1. Die Auslegungsregeln sind ebenfalls in Anhang 1 (Begriffsbestimmungen) aufgeführt.
    2. Bei Widersprüchen oder Unstimmigkeiten zwischen den Bestimmungen dieses Vertrags gilt für die Zwecke der Auslegung die absteigende Reihenfolge:
      1. Bestellformular;
      2. Vertrag;
      3. Zeitpläne;
      4. andere durch Verweis aufgenommene Dokumente.
    3. Dieser Vertrag hindert Volt nicht daran, ähnliche Verträge mit Dritten abzuschließen oder eigenständig Dokumentationen, Produkte und/oder Dienstleistungen zu entwickeln, zu nutzen, zu verkaufen oder zu lizenzieren, die den unter diesem Vertrag bereitgestellten ähnlich sind.
  2. GESCHÄFTSFÄHIGKEIT
    1. Volt erbringt den Zahlungsauslösedient für Endnutzer, deren ASPSP sich in der Europäischen Union, Norwegen oder Liechtenstein befindet. Befindet sich der ASPSP eines Endnutzers außerhalb der Europäischen Union, Norwegens oder Liechtensteins, können die verbundenen Unternehmen von Volt diesen Endnutzern im Rahmen eines separaten Vertrags einen Zahlungsauslösedienst anbieten.
    2. Jede Partei sichert zu, dass sie über die erforderliche Befugnis, das Recht und die Autorität verfügt, um ihre Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrags einzugehen und zu erfüllen, und dass dieser Vertrag nach seiner Durchführung gültige, rechtmäßige und verbindliche Verpflichtungen für sie darstellt, die gemäß seinen Bestimmungen durchsetzbar sind.
  3. EINHALTUNG VON RECHTSVORSCHRIFTEN 
    1. Sie erkennen an, dass Volt Ihnen und Ihren Endnutzern die Leistungen erst dann zur Verfügung stellen wird, wenn Sie die “Know-your-client”-Prüfungen (“KYC-Prüfungen“) von Volt bestanden haben. Die weitere Erbringung der Leistungen durch Volt ist abhängig von (i) der fortlaufenden erfolgreichen Integration (wie von Volt bestätigt) und (ii) der Einhaltung aller Volt KYC- und Dokumentationsanforderungen.
    2. Sie garantieren und sichern zu, dass die Informationen, die Sie Volt zum Zwecke der Einhaltung der geltenden Anti-Geldwäsche-Gesetze-Gesetze zur Verfügung stellen, zum Zeitpunkt der Bereitstellung vollständig und korrekt sind. Sie sind verpflichtet, Volt unverzüglich über alle Änderungen dieser Informationen zu informieren. 
    3. Sie werden Volt und allen Aufsichtsbehörden die zusätzlichen Informationen über Ihre Identität, Ihre Managementstruktur, Ihr wirtschaftliches Vermögen und die Art Ihrer Geschäftstätigkeit zur Verfügung stellen, die Volt zum Zwecke der Einhaltung aller anwendbaren Anti-Geldwäsche-Gesetze-Gesetze anfordern kann. 
  4. IMPLEMENTIERUNG DER VOLT-LÖSUNG
    1. Diese Klausel gilt, wenn Sie direkt mit Volt zusammenarbeiten:
      1. Am Tag des Inkrafttretens wird Volt Ihnen Zugang zu den relevanten Elementen der Volt-Lösung (und insbesondere der Volt-API) und der Dokumentation gewähren, damit Sie diese in Ihre Händler-Website implementieren können, soweit dies erforderlich ist, damit Sie die von Volt angeforderten Leistungen in Anspruch nehmen können.
      2. Die Implementierung der Volt-Lösung ist so konzipiert, dass sie im Rahmen der Kompetenzen Ihrer IT-Support-Teams einfach zu bewerkstelligen ist. Volt wird jedoch angemessene Unterstützung und Hilfe leisten, um Sie bei der Implementierung der relevanten Elemente der Volt-Lösung zu unterstützen.
      3. Sie teilen Volt mit, wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie die relevanten Elemente der Volt-Lösung erfolgreich implementiert haben. Volt wird dann umgehend die Implementierung testen, um sich zu vergewissern, dass die Implementierung erfolgreich durchgeführt wurde. Volt wird Sie über das Ergebnis der Prüfung informieren. Sollte die Implementierung nicht angemessen durchgeführt worden sein, wird Volt Ihnen die Mängel detailliert aufzeigen und Ihnen angemessene Unterstützung und Hilfe bei der Behebung der Mängel anbieten. Wenn Volt sich davon überzeugt hat, dass die Implementierung zufriedenstellend ist, wird Volt Ihnen schriftlich bestätigen, dass die Implementierung erfolgreich war, und zu diesem Zeitpunkt werden die Services in Betrieb genommen.
    2. Diese Klausel 4.2 gilt für den Fall, dass Sie Volt über einen im Bestellformular angegebenen Partner (der “Partner“) integrieren. Um die Volt-Lösung über den Partner nutzen zu können, müssen Sie die Partner-Lösung erfolgreich in die Händler-Website implementieren.
    3. Sie akzeptieren, dass der Betrieb der Volt-Lösung und die Erbringung der Leistungen davon abhängen, dass Sie über ein System und eine technische Umgebung verfügen, die mindestens den Anforderungen in der Dokumentation (die “Mindestsystemanforderungen“) entsprechen. 
    4. Für den Fall, dass Ihr System und Ihre technische Umgebung nicht mindestens den Mindestsystemvoraussetzungen entspricht, haftet Volt nicht für Mängel in der Leistung oder Nichtleistung der Volt-Lösung und/oder der Leistungen.
    5. Um Zweifel zu vermeiden, wird der in dieser Klausel 4 genannte Umsetzungsprozess für die Zwecke dieses Vertrags als “Integration” bezeichnet.
  5. DIE VOLT-LÖSUNG
    1. Nach erfolgreicher, von Volt bestätigter Integration gemäß Klausel 4.1.3 wird sich Volt in angemessener Weise bemühen, Ihnen die Volt-Lösung gemäß den Bedingungen dieses Vertrags zur Verfügung zu stellen.
    2. Unter der Voraussetzung, dass Sie die Bedingungen dieses Vertrags einhalten, gewährt Volt Ihnen ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, Ihnen und Ihren Autorisierten Nutzern den Zugriff auf die Volt-Lösung und die Dokumentation und deren Nutzung während der Laufzeit ausschließlich für Ihre legitimen geschäftlichen Zwecke zu gestatten.
    3. Volt kann die Bereitstellung der Volt-Lösung mit einer Vorankündigung von mindestens 10 (zehn) Werktagen aussetzen, wenn es für Volt erforderlich ist, das System von Volt und/oder die Volt-Lösung zu aktualisieren oder zu warten. Volt ist auch berechtigt, die Bereitstellung der Volt-Lösung für außerplanmäßige Wartungsarbeiten auszusetzen, sofern dies außerhalb der Geschäftszeiten geschieht und Volt sich in angemessener Weise bemüht hat, Sie mindestens 48 Stunden vorher zu benachrichtigen. Sie akzeptieren, dass Volt in Notfällen nicht in der Lage sein kann, Sie im Voraus zu informieren. In einem solchen Fall wird Volt Sie benachrichtigen, sobald dies praktisch möglich ist. Volt wird Sie in einer solchen Mitteilung über den Zeitpunkt, die Dauer und die Gründe für die vorgeschlagene Aussetzung informieren.
    4. Volt kann Ihr Recht, auf die Volt-Lösung zuzugreifen und diese zu nutzen, mit sofortiger Wirkung aussetzen, wenn Volt feststellt,
      1. dass die Nutzung der Volt-Lösung oder der Zugang zur Volt-Lösung durch Sie (oder einen Autorisierten Nutzer) (i) ein Sicherheitsrisiko für Volt, die Volt-Lösung oder einen Dritten darstellt; (ii) die Verfügbarkeit oder Leistung der Volt-Lösung oder des Systems von Volt beeinträchtigen kann; (iii) Volt haftbar machen kann; (iv) betrügerisch sein kann; oder (v) einen Verstoß gegen geltendes Recht verursachen kann; oder
      2. dass Sie oder ein Autorisierter Nutzer gegen diesen Vertrag verstoßen haben.
    5. Volt wird den gesperrten Zugang wiederherstellen, sobald der Grund für die Sperrung gemäß Klausel 5.4 behoben wurde oder weggefallen ist. Wenn der Grund für die Aussetzung länger als dreißig (30) Tage andauert, kann Volt den Vertrag fristlos kündigen.
  6. VARIATION DER VOLT-LÖSUNG 
    1. Volt ist berechtigt, die Volt-Lösung während der Laufzeit unter Einhaltung einer Frist von dreißig (30) Tagen zu ändern, um die Funktionalitäten der Volt-Lösung zu verbessern, Mängel, Bugs, Fehlfunktionen oder Fehler zu beheben und/oder Sicherheitslücken zu schließen und die Einhaltung des anwendbaren Rechts zu gewährleisten.
    2. Im Falle einer Änderung der Volt-Lösung bedarf es einer durch Sie vorgenommenen Änderung Ihrer Händler-Website und einer Systemaktualisierung, um die Änderung der Volt-Lösung umzusetzen. Volt haftet nicht für Mängel in der Leistung oder Nichtleistung der Volt-Lösung und/oder der Services, solange Sie das Upgrade nicht durchgeführt haben.
  7. ERBRINGUNG DER SERVICES
    1. Nach der zufriedenstellenden Integration der Volt-Lösung wird Volt die von Ihnen in Auftrag gegebenen Leistungen (wie im Bestellformular angegeben) erbringen und sich dabei nach besten Kräften bemühen, in allen wesentlichen Punkten den Bestimmungen der Leistungsbeschreibung in der jeweiligen Leistungsübersicht zu diesem Vertrag zu entsprechen, und zwar mit der gebotenen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit in Übereinstimmung mit der guten Branchenpraxis und unter Einhaltung aller anwendbaren Gesetze.
    2. Volt bestätigt, dass sein für die Services eingesetztes Personal über die Qualifikationen, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügt, die für die ordnungsgemäße Erbringung der Services und den sonstigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag erforderlich sind.
  8. VERPFLICHTUNGEN VON VOLT
    1. Volt verpflichtet sich, dass
      1. Volt in der Lage ist, die Services zu erbringen, und keinen Vertrag mit anderen Parteien getroffen hat, die seine Fähigkeit zur Erbringung dieser Services einschränkt;
      2. die Volt-Lösung im Wesentlichen mit der Dokumentation übereinstimmt;
      3. nach bestem Wissen und Gewissen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens die Services und Ihre normale Nutzung der Volt-Lösung in Übereinstimmung mit diesem Vertrag nicht die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen; und
      4. falls ein Aspekt der Dienste von Lizenzen Dritter abhängt, wird Volt alle erforderlichen Rechte, Genehmigungen und Zustimmungen einholen und alle Lizenzgebühren, Honorare oder sonstigen Entschädigungen in Verbindung mit Ihrer Nutzung zahlen.
    2. Soweit gesetzlich zulässig, gelten die Verpflichtungen aus Klausel 8.1 nicht, soweit die Nichtübereinstimmung durch eine den Anweisungen von Volt widersprechende Nutzung der Leistungen oder der Volt-Lösung oder durch eine Änderung der Leistungen oder der Volt-Lösung durch eine andere Partei als Volt verursacht wurde. Volt haftet nicht für Verzögerungen, Lieferausfälle oder sonstige Verluste oder Schäden, die sich aus der Übertragung von Daten über Kommunikationsnetze und -einrichtungen, einschließlich des Internets, ergeben, und Sie erkennen an, dass die Leistungen, der die Volt-Lösung und die Dokumentation Einschränkungen, Verzögerungen und sonstigen Problemen unterliegen können, mit der Nutzung solcher Kommunikationseinrichtungen verbunden sind.
    3. Unbeschadet der Klausel 8.2 wird Volt, wenn die Services und/oder die Volt-Lösung im Wesentlichen nicht den Zusagen in Klausel 8.1 entsprechen,
      1. eine Untersuchung durchführen, um die Ursache der Nichtkonformität zu ermitteln;
      2. feststellen, ob eine geeignete Umgehungslösung zur Verfügung steht, die Ihnen eine alternative Möglichkeit bietet, die betroffene Leistung zu erbringen, und diese umzusetzen;
      3. das Ergebnis der Untersuchung in Klausel 8.3.1 mit Ihnen besprechen und eine Reihe von Abhilfemaßnahmen vorschlagen, die Volt für angemessen hält, um die festgestellte Ursache der Nichtkonformität unverzüglich zu beheben; und
      4. sich im Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren bemühen, auf eigene Kosten Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um die Nichteinhaltung unverzüglich zu korrigieren.
    4. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Einhaltung der Klausel 8.3 durch Volt Ihr einziges und ausschließliches Rechtsmittel bei Nichteinhaltung von Klausel 7.1 und/oder bei einer Verletzung der in Klausel 8.1 dargelegten Verpflichtung. Sollte Volt es jedoch versäumen, die Abhilfemaßnahmen gemäß Klausel 8.3 umzusetzen stellt dieses Versäumnis einen wesentlichen Verstoß gegen diesen Vertrag dar.
    5. Volt übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Nutzung der Leistungen oder der Volt-Lösung ununterbrochen oder fehlerfrei erfolgt oder dass die Leistungen, die Volt-Lösung, die Dokumentation und/oder die Informationen, die Sie über die Leistungen erhalten haben, Ihren Anforderungen entsprechen.
    6. Soweit gesetzlich zulässig, lehnt Volt alle anderen Bedingungen, Zusicherungen, Garantien oder sonstigen Bestimmungen ab, die zwischen den Parteien in Bezug auf die Leistungen, die Volt-Lösung oder die Dokumentation wirksam sind oder stillschweigend in diesen Vertrag aufgenommen werden, unabhängig davon, ob sie durch Gesetz, Gewohnheitsrecht oder anderweitig festgelegt sind.
  9. ZULÄSSIGER GEBRAUCH
    1. Es ist Ihnen nicht gestattet, außer in den Fällen, in denen dies nach geltendem Recht zulässig ist und nicht durch Vertrag zwischen den Parteien ausgeschlossen werden kann:
      1. zu versuchen, die Leistungen, die Volt-Lösung und/oder die Dokumentation (soweit zutreffend) ganz oder teilweise zu kopieren, zu ändern, zu vervielfältigen, davon abgeleitete Werke zu erstellen, zu rahmen, zu spiegeln, neu zu veröffentlichen, herunterzuladen, anzuzeigen, zu übertragen, zu verbreiten, zurückzukompilieren, zu zerlegen oder zurückzuentwickeln, gleichgültig in welcher Form oder in welchem Medium oder mit welchen Mitteln;
      2. etwas zu tun oder zuzulassen, was den Ruf, den Firmenwert oder das Image von Volt nachteilig beeinflussen könnte;
      3. auf Teile der Volt-Lösung zuzugreifen oder zu versuchen, auf diese zuzugreifen, zu denen Sie nicht von Volt ausweislich des Bestellscheins Zugang erhalten haben;
      4. auf die Leistungen, die Volt-Lösung und die Dokumentation ganz oder teilweise zuzugreifen, um ein Produkt zu erstellen oder eine Dienstleistung zu erbringen, die mit den Leistungen und/oder der Volt-Lösung konkurriert;
      5. Sicherheitstests der Volt-Lösung ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Volt durchzuführen;
      6. zu versuchen, sich Zugang zu den Services, der Volt-Lösung und/oder der Dokumentation zu verschaffen oder Dritten dabei zu helfen, sich Zugang zu den Services, der Volt-Lösung und/oder der Dokumentation zu verschaffen, sofern dies nicht im Rahmen dieses Vertrags geschieht; oder
      7. einen Virus in die Volt-Lösung oder das System von Volt einzuschleusen (und Maßnahmen, Verfahren und Schutzmaßnahmen für die Cybersicherheit zu ergreifen und aufrechtzuerhalten, die mindestens dem guten Industriestandard entsprechen).
    2. Für die Zwecke dieses Vertrags stellt jede Verletzung der Klausel 9.1 einen wesentlichen Verstoß gegen diesen Vertrag dar.
  10. AUTORISIERTE NUTZER
    1. Sie verpflichten sich,
      1. sicherzustellen, dass jeder Autorisierte Nutzer eine einzelne Person ist;
      2. sicherzustellen, dass jeder zugelassene Benutzer, das/die Kennwort/Kennwörter für die Volt-Lösung und die Dokumentation sicher und vertraulich aufbewahrt, dass dieses/diese Kennwort/Kennwörter mindestens einmal alle neunzig (90) Tage geändert wird/werden und dass zugelassene Benutzer ihr Kennwort/ihre Kennwörter nicht an andere Unternehmen weitergeben;
      3. die Passwörter der Autorisierten Nutzer unverzüglich zu deaktivieren, wenn dies erforderlich ist, oder Volt zu benachrichtigen, damit Volt den Zugang dieser Benutzer sperren kann;
      4. sicherzustellen, dass die Autorisierten Nutzer die Volt-Lösung und die Dokumentation in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags nutzen; und
      5. sich nach besten Kräften zu bemühen, jeden unbefugten Zugriff auf die Volt-Lösung oder deren Nutzung zu verhindern und Volt unverzüglich zu informieren, wenn Sie von einem solchen unbefugten Zugriff oder einer solchen Nutzung Kenntnis erlangen.
  11. IHRE VERANTWORTLICHKEITEN
    1. Sie werden Volt mit folgenden Mitteln angemessen unterstützen:
      1. Zusammenarbeit in Bezug auf die Durchführung dieses Vertrags und
      2. Zugang zu den Informationen, die Volt für die Erbringung der Services benötigt, einschließlich der Händlerdaten, der Sicherheitszugangsdaten und der Konfigurationsdienste.
    2. Sie verpflichten sich,
      1. im Rahmen dieses Vertrags jederzeit alle anwendbaren Gesetze einzuhalten;
      2. Ihre in diesem Vertrag festgelegten Aufgaben rechtzeitig und effizient zu erfüllen;
      3. alle erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Erlaubnisse einzuholen und aufrechtzuerhalten, die Volt, seine Auftragnehmer und Beauftragten benötigen, um ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag, insbesondere die Leistungen, zu erfüllen;
      4. angemessene Sicherungskopien Ihrer Daten anzufertigen, um diese Daten und Datenträger im Falle eines Datenverlusts oder einer Datenbeschädigung aus beliebigem Grund wiederherstellen zu können;
      5. sicherzustellen, dass die Endnutzer wissen, dass der Zahlungsauslösedienst völlig unabhängig von einem Vertrag zwischen Ihnen und dem betreffenden Endnutzer agiert;
      6. alle Netzwerk- und Telekommunikationsverbindungen zu den Rechenzentren von Volt zu beschaffen und zu unterhalten; und
      7. Volt unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Sie von einem Sicherheitsvorfall Kenntnis erhalten.
    3. Sollten Sie Ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommen, ist Volt unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel von der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag entbunden, kann den vereinbarten Zeit- oder Lieferplan erforderlichenfalls anpassen und ist berechtigt, Ihnen alle damit verbundenen zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen.
  12. VERGÜTUNG
    1. Sie sind verpflichtet, die Volt zustehende Vergütung gemäß dem Bestellformular zu zahlen.
    2. Volt ist berechtigt, die Entgelte einmal jährlich mit einer Frist von sechzig (60) Tagen in Höhe von dem größeren Wert (i) 5 % oder (ii) Anstieg des Verbraucherpreisindexes (, wie er vom Polnischen Statistischen Zentralamt in den vorangegangenen zwölf (12) Monaten veröffentlicht wurde, zu ändern. Wenn eine Änderung des geltenden Rechts dazu führt, dass Volt zusätzliche Kosten entstehen, um die Einhaltung der Verpflichtungen von Volt aus diesem Vertrag zu gewährleisten, behält sich Volt das Recht vor, die Entgelte mit einer Frist von mindestens dreißig (30) Tagen schriftlich zu ändern, um diese zusätzlichen oder erhöhten Kosten zu berücksichtigen.
    3. Am oder vor dem 10. eines jeden Kalendermonats stellt Volt Ihnen die Gebühren in elektronischer Form per E-Mail in Rechnung, zusammen mit Informationen, die für die Berechnung der Gebühren für den vorangegangenen Kalendermonat relevant sind.
    4. Sie zahlen den Gesamtbetrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Rechnung in frei verfügbaren Mitteln (in der in der Rechnung angegebenen Währung) auf ein von Volt von Zeit zu Zeit schriftlich benanntes Bankkonto.
    5. Alle Entgelte verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, die gegebenenfalls gemäß den geltenden Vorschriften erhoben wird und von Ihnen gegen Erhalt einer gültigen Mehrwertsteuerrechnung von Volt zum Zeitpunkt der Erbringung der jeweiligen steuerpflichtigen Leistung zu zahlen ist. Sollten Sie verpflichtet sein, Steuern von diesen Zahlungen abzuziehen oder einzubehalten, so haben Sie Volt den zusätzlichen Betrag zu zahlen, der Volt nach Abzug oder Einbehaltung der Steuern den gleichen Betrag belässt, auf den Volt Anspruch gehabt hätte, wenn diese Abzüge und Einbehalte nicht vorgenommen worden wären.
    6. Alle im Rahmen dieses Vertrags an Volt zu zahlenden Entgelte sind in voller Höhe und ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Ausnahme, Abzug oder Einbehalt (mit Ausnahme von Steuerabzügen oder -einbehalten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen) zu zahlen. Die Entgelte sind nicht erstattungsfähig.
    7. Wenn Sie die Zahlung nicht gemäß dieser Klausel leisten, ist Volt berechtigt, bis zur Zahlung Zinsen in Höhe von 6 % über dem Basiszinssatz der Bank of England pro Jahr zu berechnen, die monatlich aufgezinst werden. Sollten die im vorstehenden Satz genannten Zinsen den nach geltendem Recht zulässigen Höchstsatz für Verzugszinsen überschreiten, ist Volt berechtigt, den nach geltendem Recht zulässigen Höchstsatz für Verzugszinsen zu berechnen.
  13. GEISTIGES EIGENTUM
    1. Alle Rechte an geistigem Eigentum, die einer Vertragspartei vor Abschluss des Vertrags gehörten oder von einer Vertragspartei unabhängig von diesem Vertrag geschaffen wurden, verbleiben bei dieser Vertragspartei. Entstehen Rechte an geistigem Eigentum aus der gemeinsamen Arbeit der Vertragsparteien, so gehen diese Rechte auf Volt über, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
    2. Volt ist Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte an der Volt-Lösung und der Dokumentation sowie der geistigen Eigentumsrechte an allen Verbesserungen, Erweiterungen, Anpassungen oder Entwicklungen (“Verbesserungen”) derselben (unabhängig davon, wer diese Verbesserungen vornimmt). Sollten Sie eine Verbesserung vornehmen, verpflichten Sie sich, alle relevanten geistigen Eigentumsrechte auf Volt zu übertragen und alle für eine solche Übertragung erforderlichen Dokumente zu unterzeichnen oder deren Unterzeichnung zu veranlassen.
    3. Volt gewährt Ihnen hiermit eine nicht-exklusive, weltweite, unentgeltliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Volt-Lösung und der Dokumentation für die Dauer dieses Vertrags.
    4. Sie tragen zu jeder Zeit die alleinige Verantwortung für die Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit, Integrität, Genauigkeit und Qualität der von Ihnen oder in Ihrem Namen an Volt übermittelten Daten.
    5. Sie bestätigen, dass Sie über alle Rechte und Zustimmungen verfügen und diese aufrechterhalten werden, die erforderlich sind, um Volt Händlerdaten für die in diesem Vertrag genannten Zwecke zur Verfügung zu stellen.
    6. Volt erwirbt keine Rechte, Titel oder Anteile an Ihren Daten und Sie erwerben keine Rechte, Titel oder Anteile an den zusammengefassten Daten.
    7. Sie gewähren Volt hiermit eine begrenzte, nicht exklusive, unentgeltliche und nicht übertragbare Lizenz sowie das Recht, Unterlizenzen an seine Unterauftragnehmer zu vergeben, um Händlerdaten zu sammeln, zu speichern, zu aggregieren, zu analysieren oder anderweitig zu verarbeiten und zu nutzen, um Volt zu ermöglichen,
      1. seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen und aggregierte Daten zu erstellen;
      2. sich mit Sicherheits- und Betriebsfragen im Zusammenhang mit der Volt-Lösung zu befassen; und
      3. bestehende Dienste, Technologien, Produkte und/oder Software zu verbessern und weiterzuentwickeln sowie neue Dienste, Technologien, Produkte und/oder Software zu entwickeln,
        vorausgesetzt, dass die für die oben genannten Zwecke benötigten personenbezogenen Daten anonymisiert oder pseudonymisiert werden.
    8. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Volt die zusammengefassten Daten für interne Zwecke verwendet und diese zusammengefassten Daten an Dritte weitergibt, solange dies nicht zu einer Offenlegung oder anderweitigen Identifizierung Ihrer Person oder eines Autorisierten Nutzers führt.
    9. Sie garantieren und sichern zu, dass die Nutzung der von Ihnen an Volt übermittelten Daten durch Volt und Volts Unterauftragnehmer
      1. nicht die Rechte von Dritten verletzen;
      2. nicht gegen Gesetze oder Vorschriften verstoßen;
      3. keinen Klagegrund gegen Volt oder Volts Unterauftragnehmer begründen,
        in jedem Fall in jeder Rechtsordnung und nach jedem anwendbaren Recht.
    10. Wenn Volt von Ihnen aufgefordert wird, Inhalte Dritter auf seinem System zu installieren, garantieren Sie und sichern zu, dass Sie im Besitz aller erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen sind, um eine solche Installation zu ermöglichen, und stellen Volt von allen Verlusten, Kosten oder Schäden frei, die aus der Verletzung dieser Garantie und Zusicherung entstehen.
    11. Sie gewähren Volt eine gebührenfreie, weltweite, übertragbare, unterlizenzierbare, unwiderrufliche und unbefristete Lizenz zur Nutzung oder Einbindung der von Ihnen bereitgestellten Verbesserungsvorschläge oder Rückmeldungen in die Volt-Lösung.
  14. VOLT-BRANDING
    1. Sofern im Bestellformular nichts anderes vereinbart wurde, müssen Sie auf Ihrer Händler-Website das Volt-Branding gemäß den Marken- und Stilrichtlinien verwenden.
    2. Vorbehaltlich Ihrer Einhaltung der Klauseln 14.3 bis 14.8 gewährt Volt Ihnen hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, widerrufliche Lizenz zur Nutzung des Volt-Brandings während der Laufzeit dieses Vertrags,
      1. um das Volt-Branding auf Ihrer Händler-Website einzubinden, um bei Endnutzern für die Möglichkeit zu werben, Produkte und Services des Händlers über den Zahlungsdienst zu bezahlen;
      2. um den Zahlungsdienst allgemein als Teil der Zahlungsmethoden zu vermarkten, die Sie Ihren Kunden anbieten; und
      3. jederzeit in Übereinstimmung mit den Marken- und Stilrichtlinien und allen anderen Spezifikationen, Standards und Anweisungen in Bezug auf das Volt-Branding, wie von Volt von Zeit zu Zeit schriftlich mitgeteilt.
    3. Sie stellen sicher, dass die Verwendung des Volt-Brandings den Ruf, das Image und das Ansehen des Volt-Brandings in keiner Weise beeinträchtigt oder schmälert. Sie dürfen keine Handlungen vornehmen, unterlassen oder zulassen, die das Volt-Branding oder den mit dem Volt-Branding, Volt oder den mit Volt verbundenen Unternehmen verbundenen Ruf oder Firmenwert schwächen, schädigen oder beeinträchtigen können oder die eine Registrierung des Volt-Brandings ungültig machen oder gefährden können.
    4. Es ist Ihnen untersagt, in Ihrem Unternehmen eine andere Marke zu verwenden, die dem Volt-Branding zum Verwechseln ähnlich ist, und das Volt-Branding oder ein Wort, das dem Volt-Branding zum Verwechseln ähnlich ist, als Firmen- oder Handelsname oder als Teil eines Domainnamens zu verwenden.
    5. Sie dürfen keine Registrierung beantragen oder erhalten,
      1. für das Volt-Branding für Waren oder Dienstleistungen in einem beliebigen Land; und/oder
      2. für jede Handels- oder Dienstleistungsmarke in einem beliebigen Land, die aus dem Volt-Branding besteht, dieses enthält oder ihm zum Verwechseln ähnlich ist.
    6. Sie sind verpflichtet, Volt unverzüglich schriftlich und unter Angabe aller Einzelheiten zu benachrichtigen, wenn Ihnen einer der folgenden Sachverhalte bekannt wird:
      1. jede tatsächliche, vermutete oder drohende Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums am Volt-Branding;
      2. jede tatsächliche oder angedrohte Behauptung, dass die Rechte am geistigen Eigentum des Volt-Brandings ungültig sind;
      3. tatsächliche oder angedrohte Widersprüche gegen geistige Eigentumsrechte am Volt-Branding; und/oder
      4. jede andere Form von Angriffen, Anklagen oder Ansprüchen, denen die geistigen Eigentumsrechte am Volt-Branding ausgesetzt sein könnten,
        und Sie sind verpflichtet, in Bezug auf diese Angelegenheiten keine Eingeständnisse zu machen, außer gegenüber Volt, und Volt jede Unterstützung zu gewähren, die es bei der Durchführung von Ansprüchen oder Verfahren vernünftigerweise verlangen kann.
    7. Volt gibt keine Zusicherungen oder Garantien hinsichtlich der Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der geistigen Eigentumsrechte am Volt-Branding oder hinsichtlich der Frage, ob diese Rechte geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen.
    8. Volt kann jederzeit und aus jedem Grund von Ihnen verlangen, die Verwendung des Volt-Brandings zu ändern (und/oder das Volt-Branding zu entfernen/zu ersetzen), wobei Sie dies unverzüglich tun müssen.
  15. VERTRAULICHKEITSVERPFLICHTUNGEN
    1. Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass vertrauliche Informationen jeder Vertragspartei an die andere Vertragspartei weitergegeben, von ihr erfahren, entwickelt oder auf andere Weise erworben werden können.
    2. Die empfangende Partei wird alle vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei geheim und vertraulich halten und ohne die schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei vertrauliche Informationen weder direkt noch indirekt an andere Personen weitergeben oder offenlegen (sei es schriftlich oder mündlich oder auf andere Weise), es sei denn, dies geschieht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Vertrags.
    3. Klausel 15.2 gilt nicht, soweit die empfangende Partei die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei gegenüber einem ihrer Konzernunternehmen oder einem Unterauftragnehmer offenlegen muss, um ihre Verpflichtungen zu erfüllen, ihre Rechte im Rahmen dieses Vertrags auszuüben oder die Vorteile der Services zu erhalten, vorausgesetzt, die empfangende Partei stellt sicher, dass jede Person, an die die Offenlegung gemäß dieser Klausel 15 erfolgt, diese vertraulichen Informationen ausschließlich für diese Zwecke verwendet und diese Klausel 15 in gleichem Maße einhält, als wäre sie eine Partei dieses Vertrags.
    4. Klausel 15.2 gilt nicht für vertrauliche Informationen, sofern
      1. diese vertraulichen Informationen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens öffentlich zugänglich sind oder zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich zugänglich werden, wenn diese vertraulichen Informationen nicht aufgrund eines Verstoßes gegen diesen Vertrag öffentlich zugänglich geworden sind;
      2. die empfangende Vertragspartei nachweisen kann, dass ihr diese vertraulichen Informationen bereits vor dem Erhalt gemäß diesem Vertrag bekannt waren und sie sie nicht zuvor erhalten oder auf andere Weise im Rahmen einer Vertraulichkeitsverpflichtung erfahren hat;
      3. die empfangende Vertragspartei solche vertraulichen Informationen von einer anderen Quelle als der offenlegenden Vertragspartei erhält oder zur Verfügung hat, ohne gegen eine Vertraulichkeitspflicht zu verstoßen;
      4. die Offenlegung dieser vertraulichen Informationen durch die empfangende Partei nach geltendem Recht oder durch eine zuständige Aufsichtsbehörde oder eine anerkannte Börse vorgeschrieben ist, vorausgesetzt, die empfangende Partei setzt die offenlegende Partei, sofern dies nicht untersagt ist, unverzüglich von einem solchen Ersuchen in Kenntnis und gibt ihr Gelegenheit, sich der Offenlegung zu widersetzen oder auf ihren Antrag hin eine Schutzanordnung zu erwirken;
      5. die empfangende Partei nachweisen kann, dass diese vertraulichen Informationen von ihr selbst oder einem Mitglied ihres Konzerns unabhängig entwickelt oder geschaffen wurden, und zwar ohne die Hilfe von Mitarbeitern, die Zugang zu den vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei haben oder hatten, und nicht im Zusammenhang mit diesem Vertrag; oder
      6. Informationen, die von der offenlegenden Partei schriftlich bestätigt werden, müssen nicht als vertrauliche Informationen behandelt werden.
    5. Jede Vertragspartei erklärt sich als empfangende Vertragspartei bereit, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen und aufrechtzuerhalten, um die vertraulichen Informationen der offenlegenden Vertragspartei vor unbefugtem Zugriff, unbefugter Nutzung oder Offenlegung zu schützen und eine ordnungsgemäße und sichere Speicherung aller vertraulichen Informationen und aller Kopien davon zu gewährleisten. Diese Maßnahmen müssen mindestens dem gleichen Standard entsprechen, je nachdem, welcher Wert höher ist,
      1. wie jener, welchen die empfangende Partei für ihre eigenen vertraulichen Informationen behält; oder
      2. wie jener, der vernünftigerweise als mit den auf demselben Markt üblichen Praktiken übereinstimmend akzeptiert wird.
    6. Die empfangende Vertragspartei wird keine Kopien anfertigen oder vertrauliche Informationen in beliebiger Form vervielfältigen, es sei denn, dies geschieht zum Zwecke der Offenlegung, wie es nach diesem Vertrag zulässig ist.
    7. Bei Beendigung oder Ablauf dieses Vertrags oder auf Verlangen der offenlegenden Partei gibt die empfangende Partei der offenlegenden Partei unverzüglich alle in ihrer Kontrolle, ihrem Gewahrsam oder ihrem Besitz befindlichen Unterlagen oder Materialien zurück, die vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei enthalten, wiedergeben, enthalten oder darauf beruhen, und behält keine Kopien, Auszüge oder andere Reproduktionen davon zurück oder vernichtet auf Verlangen der offenlegenden Partei alle vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei (Löschung aller vertraulichen Informationen aus ihren Computersystemen oder elektronischer Speicherung) und bescheinigt der offenlegenden Partei schriftlich, dass sie die Anforderungen dieser Klausel erfüllt hat.
    8. Die in dieser Klausel 15 festgelegten Verpflichtungen bleiben auch nach der Beendigung oder dem Auslaufen des Vertrags aus beliebigem Grund für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren ab der besagten Beendigung oder dem Auslaufen in der Verantwortung jeder der Parteien. In Bezug auf vertrauliche Informationen, die ausdrücklich als Geschäftsgeheimnis im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 der Europäischen Richtlinie 943/2016 bezeichnet werden, gelten die Vertraulichkeitsverpflichtungen auf unbestimmte Zeit bis zu dem Zeitpunkt, an dem diese Informationen nicht mehr als Geschäftsgeheimnis gelten.
    9. Ungeachtet der Bestimmungen dieser Klausel 15 erklären Sie sich damit einverstanden, dass Volt Ihren Namen und Ihr Standardlogo (wie von Ihnen veröffentlicht) in die Kundenliste auf der Volt-Website und in den Werbematerialien von Volt aufnehmen darf. Volt ist berechtigt, diese Liste und die Werbematerialien für seine kommerziellen Bemühungen frei zu verwenden. Jede andere Verwendung Ihres Namens, Ihres Logos oder Ihrer Informationen darf nur mit Ihrer vorherigen schriftlichen Zustimmung erfolgen.
  16. DATENSCHUTZ
    1. In dieser Klausel 16 haben die Begriffe “für die Verarbeitung Verantwortlicher”, “betroffene Person”, “personenbezogene Daten” und “Verarbeitung” die Bedeutung, die sie in den für die betreffende Verarbeitung geltenden Datenschutzvorschriften haben.
    2. Die Vertragsparteien erkennen an und vereinbaren, dass mit Ausnahme der Bestimmungen in Klausel 16.6 in Bezug auf personenbezogene Daten, die von den Parteien im Rahmen dieses Vertrags gemeinsam genutzt und verarbeitet werden und die sich auf das Personal und die Autorisierten Nutzer jeder Partei beziehen, jede Partei ein eigener für die Datenverarbeitung Verantwortlicher ist.
    3. Jede Vertragspartei sorgt dafür, dass ihr Personal und ihre Vertreter die folgenden Vorschriften einhalten
      1. Datenschutzgesetze, wenn sie personenbezogene Daten im Zusammenhang mit diesem Vertrag verarbeitet; und
      2. bewährte Praktiken der Branche in Bezug auf den Datenschutz sowie die Umsetzung und Pflege von Informationssicherheitsstrategien, -verfahren und -sicherungssystemen.
    4. Sie stellen jedem Ihrer Mitarbeiter, dessen personenbezogene Daten Volt zur Verfügung gestellt werden, eine Kopie der Datenschutzhinweise von Volt zur Verfügung, die Sie unter https://www.volt.io/generalprivacy finden.
    5. Ohne Einschränkung der Klausel 16.3 vereinbaren die Parteien,
      1. die Daten nur für die zwischen den Parteien von Zeit zu Zeit vereinbarten Zwecke zu verarbeiten, d. h. für die Erfüllung der Verpflichtungen jeder Partei im Rahmen dieses Vertrags und für die Erbringung der Services für Endnutzer;
      2. sicherzustellen, dass alle betroffenen Personen in einer Weise, die den Datenschutzgesetzen entspricht, über die Art der gemeinsam genutzten Daten, die Art des Empfängers, der die personenbezogenen Daten erhalten wird, und die Art der von den jeweiligen Parteien durchgeführten Verarbeitungstätigkeiten informiert werden;
      3. dafür zu sorgen, dass die von ihnen weitergegebenen personenbezogenen Daten korrekt sind und gegebenenfalls auf dem neuesten Stand gehalten werden;
      4. als für die Verarbeitung Verantwortlicher auf Ersuchen oder Mitteilungen von betroffenen Personen zu reagieren und, wenn sich ein bei einer Vertragspartei eingegangenes Ersuchen oder eine Mitteilung auf die Verarbeitung durch die andere Vertragspartei bezieht, der betroffenen Person mitzuteilen, dass die andere Vertragspartei ein gesonderter für die Verarbeitung Verantwortlicher ist und dass die betroffene Person sich gesondert an die andere Vertragspartei wenden sollte, wenn sie eine Mitteilung oder ein Ersuchen an diese Vertragspartei richten will;
      5. die empfangende Vertragspartei unverzüglich zu unterrichten, wenn sie ein Ersuchen einer betroffenen Person erhält, von dem vernünftigerweise angenommen werden kann, dass es sich auf die Datenverarbeitung der empfangenden Vertragspartei auswirkt;
      6. die empfangende Vertragspartei so schnell wie möglich (schriftlich mit allen Einzelheiten) zu benachrichtigen, wenn sie eine Verletzung der Sicherheit personenbezogener Daten oder den Verlust, die Beschädigung oder die Löschung personenbezogener Daten, die an die empfangende Vertragspartei weitergegeben wurden, vermutet oder davon Kenntnis erlangt, sofern dies zu einer Störung des Geschäftsbetriebs oder zu einer Schädigung des Rufs der empfangenden Vertragspartei führen könnte; und
      7. sicherzustellen, dass personenbezogene Daten nicht länger als nötig aufbewahrt werden und in geeigneter Weise vernichtet werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

        Pflichten des Datenverarbeiters

    6.  Unter bestimmten Umständen kann Volt als Auftragsverarbeiter für Sie in Bezug auf bestimmte Aktivitäten (“Verarbeitungstätigkeiten“) tätig werden, indem es Datenverarbeitungsdienste in Ihrem Namen beschafft oder bereitstellt, wie in Klausel 16.2 (die “Verarbeitungsdienstleistungen“).
    7. In der nachstehenden Tabelle sind der Gegenstand und die Dauer der Verarbeitung, die Art und der Zweck der Verarbeitung im Rahmen dieses Vertrags, die Arten der von Volt verarbeiteten personenbezogenen Daten des Händlers und die Kategorien der betroffenen Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, aufgeführt:

      Erforderliche Angaben

      Beschreibung

      Gegenstand

      Die Bereitstellung der Services für Sie.

      Dauer der Bearbeitung

      Die Laufzeit dieses Vertrags sowie der Zeitraum nach Ablauf oder Kündigung dieses Vertrags bis zur Vernichtung oder Rückgabe aller personenbezogenen Daten des Händlers gemäß den Anforderungen dieses Vertrags.

      Art und Zweck der Verarbeitung

      Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten des Händlers zum Zweck der Erbringung der Services für Sie in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Vertrags.

      Betroffene Personen

      a. Angestellte, Zeitarbeiter oder Auftragnehmer von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen;

      b. Kunden von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen; und/oder;

      c. Angestellte, Zeitarbeiter oder Auftragnehmer von (i) Drittlieferanten von Ihnen und/oder Ihren verbundenen Unternehmen und (ii) Unternehmenskunden von Ihnen und/oder Ihren verbundenen Unternehmen.

      Kategorien von Daten

      Vollständiger Name, E-Mail-Adresse, Privatanschrift, Telefonnummer, Mädchenname der Mutter, vollständiges Geburtsdatum, Benutzernamen in Verbindung mit Passwörtern, Standortinformationen, Cookies und Online-Kennungen, Sicherheitsfragen und -antworten, eindeutige finanzielle Kennungen (z. B. Kreditkartennummer), eingescannte oder fotokopierte Bilder von Pässen oder Führerscheinen.

      Besondere Kategorien von Daten (falls zutreffend)

      k.A.

    8. Wenn Sie Volt als Datenverarbeiter für die Zwecke der Erbringung der Services gemäß Klausel 16.2 beauftragen, ermächtigt dies Volt, Dritte mit dieser Verarbeitung zu beauftragen (Unterauftragnehmer), soweit eine solche Beauftragung mit den Klauseln 16.6 bis 16.9 dieses Vertrags vereinbar ist.
    9. Wenn Volt als Auftragsverarbeiter auftritt, verpflichtet sich Volt Ihnen gegenüber, diesen Vertrag einzuhalten und nur personenbezogene Daten zu verarbeiten, die im Rahmen einer Verarbeitungstätigkeit als Auftragsverarbeiter weitergegeben werden. Insbesondere verpflichtet sich Volt:
      1. die personenbezogenen Daten nur nach schriftlicher Anweisung von Ihnen (wie in diesem Vertrag oder anderweitig zwischen den Parteien vereinbart) und nicht für eigene Zwecke von Volt zu verarbeiten, es sei denn, die Parteien vereinbaren, dass Volt als Verantwortlicher für bestimmte Datenverarbeitungen fungiert (in diesem Fall gelten für diese Tätigkeiten die Klauseln 16.1 bis 16.5). Ist Volt aufgrund von Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten, denen sie unterliegt, verpflichtet, die personenbezogenen Daten für andere Zwecke zu verarbeiten, so teilt Volt Ihnen dies vor der Verarbeitung mit, es sei denn, dass diese Rechtsvorschriften dies aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses verbieten;
      2. Sie zu benachrichtigen, wenn eine von Ihnen erteilte Anweisung zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach Ansicht von Volt gegen geltende Datenschutzgesetze verstößt;
      3. Sie unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen und im Rahmen des Möglichen bei der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen zur Beantwortung von Anfragen betroffener Personen, die ihre Rechte wahrnehmen, zu unterstützen;
      4. Sie unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der Volt zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Artikel 32 bis 36 der DSGVO zu unterstützen;
      5. geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen und aufrechtzuerhalten, um die personenbezogenen Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung, unbeabsichtigter Beschädigung, unbeabsichtigtem Diebstahl, unbeabsichtigter Änderung oder unbeabsichtigter Offenlegung zu schützen. Diese Maßnahmen müssen unter Berücksichtigung der Art der zu schützenden personenbezogenen Daten und der Art der Verarbeitung dem Schaden angemessen sein, der durch eine unbefugte oder unrechtmäßige Verarbeitung, einen zufälligen Verlust, eine zufällige Zerstörung, eine zufällige Beschädigung oder einen zufälligen Diebstahl der personenbezogenen Daten entstehen könnte;
      6. sicherzustellen, dass das Personal, das Zugang zu den personenbezogenen Daten haben muss, sich verpflichtet hat, die personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und die in dieser Klausel 16 dargelegten Verpflichtungen einzuhalten, oder dass es einer entsprechenden gesetzlichen Geheimhaltungspflicht unterliegt;
      7. nach Beendigung der Auftragsverarbeitungsdienste auf Ihre Aufforderung hin personenbezogene Daten sicher zu vernichten oder an Sie zurückzugeben und vorhandene Kopien zu löschen (es sei denn, das Recht der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaates verlangt oder erlaubt Volt, die personenbezogenen Daten weiterhin zu speichern, oder die personenbezogenen Daten befinden sich anderweitig im Besitz von Volt als für die Verarbeitung Verantwortlicher in Übereinstimmung mit diesem Vertrag); und
      8. Ihnen und Ihren jeweiligen Prüfern oder Bevollmächtigten zu gestatten, während der Laufzeit des Vertrags Prüfungen oder Inspektionen durchzuführen, wozu auch die Gewährung eines angemessenen Zugangs zu den Räumlichkeiten, den Ressourcen und dem Personal von Volt oder den Unterauftragnehmern von Volt gehört, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Auftragsverarbeitungsdienste eingesetzt werden, und jede angemessene Unterstützung zu gewähren, um Sie bei der Ausübung der Prüfungsrechte gemäß dieser Klausel 16.9.8 zu unterstützen. Zu den Zwecken einer Prüfung gemäß dieser Klausel 16.9.8 gehört die Überprüfung, ob Volt und seine Unterauftragnehmer personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den Verpflichtungen aus diesem Vertrag und den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeiten. Der Umfang, der Zeitplan und die Kosten einer gemäß dieser Klausel durchzuführenden Prüfung sind von den Parteien im Voraus schriftlich zu vereinbaren.
    10. Erlangt Volt Kenntnis von einer zufälligen, unbefugten oder unrechtmäßigen Vernichtung, einem Verlust, einer Veränderung, einer Weitergabe oder einem Zugriff auf personenbezogene Daten, die Volt im Rahmen der Erbringung der Auftragsverarbeitungsdienste verarbeitet, so sind Sie unverzüglich zu informieren.
    11. Volt darf Dritten (einschließlich verbundener Unternehmen, Konzerngesellschaften oder Unterauftragnehmern) ohne Ihre vorherige schriftliche Zustimmung keinen Zugang zu personenbezogenen Daten gewähren oder diese weitergeben. Sie sind damit einverstanden, dass Volt Unterauftragnehmer ernennt, die für die Erbringung der Auftragsverarbeitung erforderlich sind und in der Tabelle unter Klausel 16.2 vorbehaltlich der Klauseln 16.7, 16.8, 16.9 und 16.10 unten.
    12. Wenn Sie sich damit einverstanden erklären, dass Volt einen Unterauftragnehmer mit der Ausführung eines Teils der Auftragsverarbeitungsdienste beauftragt, muss Volt:
      1. die Zuverlässigkeit und Kompetenz des Dritten, seiner Angestellten und Beauftragten, die Zugang zu den personenbezogenen Daten haben können, sicherstellen und in jeden Vertrag mit dem Dritten Bestimmungen aufnehmen, die denen in dieser Klausel 16 entsprechen oder im Wesentlichen ähnlich sind und die von den geltenden Datenschutzgesetzen verlangt werden; und
      2. Sie über beabsichtigte Änderungen hinsichtlich der Hinzufügung oder des Austauschs von Unterauftragnehmern informieren, und Sie haben das Recht, Einspruch gegen die Hinzufügung oder den Austausch von Unterauftragnehmern innerhalb dieses Konzerns zu erheben und dies zu verhindern.
    13. Um Zweifel auszuschließen, gilt: Wenn ein Dritter seine Verpflichtungen aus einem Unterverarbeitungsvertrag oder aus den geltenden Datenschutzgesetzen nicht erfüllt, bleibt Volt Ihnen gegenüber in vollem Umfang für die Erfüllung der Verpflichtungen von Volt aus dieser Klausel 16 haftbar.
    14. Volt darf personenbezogene Daten nur mit Ihrer vorherigen schriftlichen Zustimmung in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermitteln und muss stets die von Ihnen in angemessener Weise geforderten Maßnahmen ergreifen, um einen angemessenen Schutz dieser personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen zu gewährleisten. Jede Partei gibt in diesem Vertrag ihre Zustimmung zu Übermittlungen personenbezogener Daten, die innerhalb des gleichwertigen Schutzniveaus der Europäischen Union liegen, und auch dazu, dass Volt Standardvertragsklauseln (in der durch den Beschluss 2010/87/EU vom 5. Februar 2010 angenommenen oder später ersetzten Form und mit Anhängen, die im Wesentlichen die Form der Tabelle in Klausel 16.7) mit einem entsprechenden Unterauftragnehmer in Ihrem Namen abschließt, um einen angemessenen Schutz dieser personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
    15. Wenn die Europäische Kommission Standardvertragsklauseln für die in Artikel 28 Absatz 3 und Artikel 28 Absatz 4 der DSGVO genannten Angelegenheiten gemäß Artikel 28 Absatz 7 bzw. Artikel 28 Absatz 8 der DSGVO festlegt oder eine zuständige Aufsichtsbehörde solche Standardvertragsklauseln annimmt und die Parteien vereinbaren, dass sie Elemente solcher Standardvertragsklauseln in diesen Vertrag aufnehmen möchten, nehmen die Parteien entsprechende Gespräche auf, um sich auf die nach vernünftigem Ermessen erforderlichen Änderungen des Vertrags zu einigen.
    16. Volt wird seine Verpflichtungen aus dieser Klausel 16 nicht in einer Weise erfüllen, die Sie dazu veranlasst, Verpflichtungen aus den geltenden Datenschutzgesetzen zu verletzen.
  17. HAFTUNG
    1. Soweit gesetzlich zulässig, stellen Sie Volt, seine verbundenen Unternehmen und Unterauftragnehmer von allen Schäden, Ansprüchen, Klagen, Verfahren, Verlusten und angemessenen Kosten (einschließlich Anwaltsgebühren) und Ausgaben frei, die sich aus Ansprüchen oder Klagen Dritter ergeben, die sich aus oder in Verbindung mit Folgendem ergeben:
      1. Nutzung (oder der Missbrauch) der Volt-Lösung durch Sie oder Ihre Autorisierten Nutzer unter Verstoß gegen diesen Vertrag;
      2. Verstöße gegen diesen Vertrag und gegen geltendes Recht durch Sie; und/oder
      3. Produkte und Dienstleistungen für Händler.
    2. Sie müssen Volt unverzüglich über jede Kontaktaufnahme von Regulierungs- oder Strafverfolgungsbehörden informieren, die sich auf die Bestimmungen von Klausel 17.1 berufen.
    3. Vorbehaltlich der Bestimmungen der vorliegenden Klausel 17.3, der Klausel 17.4 und Klausel 17.5 hält Volt Sie schadlos in Bezug auf alle Schäden und angemessenen Kosten (einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten), die von einem zuständigen Gericht zugesprochen werden und die sich direkt aus einem Anspruch daraus ergeben, dass Ihre Nutzung der Leistungen oder Ihr Zugriff auf die Volt-Lösung und/oder die Dokumentation die Rechte am geistigen Eigentum eines Dritten verletzt (“Anspruch aus Schutzrechtsverletzung“), vorausgesetzt, dass 
      1. Sie Volt unverzüglich über jeden tatsächlichen oder drohenden Anspruch aus einer Schutzrechtsverletzung informieren müssen; 
      2. Sie ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Volt keine Haftung anerkennen oder einem Vergleich oder Kompromiss in Bezug auf einen Anspruch aus einer Schutzrechtsverletzung zustimmen dürfen;
      3. Volt jederzeit berechtigt ist, die ausschließliche Durchführung des Rechtsstreits zu übernehmen (was unter anderem das ausschließliche Recht einschließt, alle Verfahren oder Klagen zu führen, über die Beilegung des Schutzrechtsstreits zu verhandeln und alle Gespräche und Streitbeilegungsbemühungen im Zusammenhang mit dem Schutzrechtsstreit zu führen);
      4. Sie dazu verpflichtet sind, Volt auf dessen Verlangen, mit Kosten und Auslagen in angemessener Weise bei der Durchführung des Rechtsstreits zu unterstützen (einschließlich der Maßnahmen, die für die Durchführung des Rechtsstreits gemäß Klausel 17.3.3 durch Volt erforderlich sind); und
      5. Sie alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um alle Verpflichtungen, die Gegenstand der Haftung in dieser Klausel 17.3 sind, zu mindern.
    4. Wenn ein Anspruch aus einer Schutzrechtsverletzung gegen Sie erhoben wird oder nach Volts vernünftiger Einschätzung wahrscheinlich erhoben werden wird, kann Volt nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten
      1. Ihnen das Recht verschaffen, die Volt-Lösung weiterhin in der nach diesem Vertrag zulässigen Weise zu nutzen; oder
      2. den verletzenden Teil der Volt-Lösung so ändern oder ersetzen, dass die Verletzung oder die angebliche Verletzung vermieden wird, jedoch in einer Weise, die die Funktionalität der Volt-Lösung nicht wesentlich beeinträchtigt; oder
      3. diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an Sie zu kündigen.
    5. Unter keinen Umständen ist Volt Ihnen gegenüber haftbar gemäß Klausel 17.3 oder 17.4 (oder anderweitig), soweit die (tatsächliche oder drohende) Rechtsverletzung auf: i) Änderungen, Modifikationen, Aktualisierungen oder Erweiterungen der Volt-Lösung, die nicht von Volt vorgenommen wurden; ii) einer Nutzung der Volt-Lösung durch Sie entgegen den Anweisungen von Volt und/oder unter Verstoß gegen diesen Vertrag; oder iii) Ihrer Nutzung der Volt-Lösung nach Bekanntgabe oder Kenntnisnahme des tatsächlichen oder drohenden Rechtsstreits beruht.
  18. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
    1. Keine Bestimmung dieses Vertrags schränkt die Haftung der Vertragsparteien gegenüber der anderen Partei ein oder schließt sie aus hinsichtlich
      1. jeder Haftung, die sich aus einer im Rahmen dieses Vertrags gewährten Entschädigung ergibt;
      2. Tod oder Körperverletzung durch Fahrlässigkeit;
      3. Betruges oder arglistiger Täuschung durch sie oder ihre Mitarbeiter; oder
      4. jeder anderen Haftung, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
    2. Vorbehaltlich der Klausel 18.1 haftet keine der Vertragsparteien gegenüber der anderen Partei aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten, Vertrag, falscher Darstellung (vorsätzlich oder fahrlässig), Rückerstattung oder anderweitig, selbst wenn die betreffende Partei auf die Möglichkeit einer solchen Haftung hingewiesen wurde, für
      1. Gewinneinbußen, Geschäftseinbußen, entgangene Einsparungen, Wertminderung des Firmenwerts und/oder ähnliche Verluste oder reine wirtschaftliche Verluste oder Verluste durch Schäden an Daten oder Informationen (unabhängig davon, ob diese Arten von Verlusten oder Schäden direkt, indirekt oder als Folgeerscheinung auftreten); oder
      2. besondere, indirekte, exemplarische, strafbare, zufällige oder Folgeschäden jeglicher Art.
    3. Unter der Voraussetzung, dass Volt seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag erfüllt hat, haftet Volt Ihnen gegenüber nicht, wenn Sie einen Betrag nicht auf Ihr Externes Konto erhalten.
    4. Vorbehaltlich der Klauseln 18.1 und 18.2 und 18.3 darf die maximale Gesamthaftung jeder Partei gegenüber der anderen im Rahmen oder in Verbindung mit diesem Vertrag, einschließlich der Haftung für Vertragsbruch, falsche Angaben (ob unerlaubt oder gesetzlich vorgeschrieben), unerlaubte Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig, nicht überschritten werden:
      1. in Bezug auf ein Ereignis oder eine Reihe von Ereignissen, die einen Anspruch während eines Vertragsjahres begründen, einen Betrag in Höhe des Gesamtbetrags der Entgelte, die Volt in dem betreffenden Vertragsjahr von Ihnen gemäß diesem Vertrag erhalten hat (der am Ende des betreffenden Vertragsjahres zu ermitteln ist); und
      2. für alle Ereignisse oder Ereignisreihen, die einen Anspruch begründen und nach dem Ende der Vertragslaufzeit eintreten, einen Betrag, der dem Gesamtbetrag der Entgelte entspricht, die Volt im letzten vollständigen Vertragsjahr vor der Beendigung dieses Vertrags von Ihnen erhalten hat.
    5. Für die Zwecke dieser Klausel 18 ist ein “Vertragsjahr” ein Zeitraum von zwölf (12) Monaten, der mit dem Datum des Inkrafttretens und an jedem Jahrestag dieses Datums beginnt. Ein Anspruch fällt in ein bestimmtes Vertragsjahr, wenn das Ereignis, das die Grundlage des Anspruchs bildet, oder das erste Ereignis in einer Reihe von Ereignissen, die die Grundlage des Anspruchs bilden, während dieses Vertragsjahres eingetreten ist.
  19. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
    1. Dieser Vertrag tritt am Tag des Inkrafttretens in Kraft und bleibt, sofern sie nicht in Übereinstimmung mit dieser Klausel 19 beendet wurde, für eine feste Laufzeit von zwei (2) Jahren (“Erstlaufzeit“), bestehen. Nach deren Ablauf verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von mindestens sechzig (60) Tagen zum Ende der Verlängerungsfrist schriftlich gekündigt wird; für die nachfolgenden Verlängerungslaufzeiten gilt das gleiche Verlängerungsverfahren.  
    2. Unbeschadet sonstiger Rechte nach dem Gesetz und diesem Vertrag hat die andere Partei im Falle eines wesentlichen Verstoßes gegen eine Bedingung dieses Vertrags das Recht, den Vertrag nach ihrem Ermessen mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn ein solcher Verstoß nicht behoben werden kann oder (wenn ein solcher Verstoß behoben werden kann) wenn die andere Partei diesen Verstoß nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach einer schriftlichen Benachrichtigung per Einschreiben über einen solchen Verstoß behebt.
    3. Jede Vertragspartei kann diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Vertragspartei mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Vertragspartei nach ihrer begründeten Auffassung nicht mehr in der Lage ist, ihren Verpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen, und insbesondere, wenn sie im Sinne des Gesetzes, insbesondere des Konkurs- oder Restrukturierungsgesetzes, als zahlungsunfähig gilt oder die Rückzahlung aller ihrer Schulden oder einer bestimmten Kategorie von Schulden einstellt oder schriftlich ihre Absicht erklärt, die Rückzahlung der oben genannten Schulden einzustellen.
    4. Volt kann diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, wenn dies erforderlich ist, um einer Anordnung einer zuständigen Aufsichtsbehörde nachzukommen.
    5. Volt ist berechtigt, diesen Vertrag zu kündigen und/oder Ihren Zugang zu und Ihre Nutzung der Volt-Lösung, der Volt-API und des Volt-Brandings sofort zu sperren, wenn:
      1. Sie es versäumen, einen im Rahmen dieses Vertrags fälligen Betrag zum Fälligkeitsdatum zu zahlen und Sie sich mindestens vierzehn (14) Tage nach einer schriftlichen Zahlungsaufforderung in Verzug befinden;
      2. Sie Volt Connect abonnieren, den Account-Service von Volt nicht wie vorgesehen nutzen und Ihr Account mindestens neunzig (90) Tage inaktiv ist;
      3. Volt von einer Aufsichtsbehörde (oder einer anderen von ihr benannten Person) angewiesen wird, diesen Vertrag zu kündigen, auch wenn die Aufsichtsbehörde (oder eine andere von ihr benannte Person) nicht mehr in der Lage ist, Volt wirksam zu beaufsichtigen;
      4. Volt nach billigem Ermessen davon ausgeht, dass die weitere Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen gegen die Anti-Geldwäsche-Gesetze-Gesetze verstößt, oder Sie die von Volt nach Klausel 3.3 angeforderten Informationen nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Aufforderung zur Verfügung gestellt haben;
      5. Ihr Risikoprofil sich seit der Durchführung der KYC-Prüfungen (oder deren Aktualisierung) wesentlich erhöht hat;
      6. Volt begründeten Anlass zu der Vermutung hat, dass: (i) Sie gegen geltende Gesetze oder Vorschriften im Zusammenhang mit den Aktivitäten im Rahmen dieses Vertrags verstoßen; oder (ii) Sie an Aktivitäten beteiligt sind (oder sein werden), die den Ruf von Volt schädigen können;
      7. es nach vernünftiger Einschätzung von Volt erforderlich ist, um eine unmittelbare Bedrohung der Sicherheit der Volt-Lösung und/oder der Volt-API zu verhindern; oder
      8. die Zusammenarbeit zwischen Volt und einem technischen Dienstleister, der an der Erbringung des Zahlungsauslösedienstes beteiligt ist, endet oder aus beliebigem Grund beendet wird, es sei denn, Volt erklärt, dass sie einen anderen Vertrag mit einem alternativen technischen Dienstleister (der in der Europäischen Union über eine Lizenz und/oder eine Erlaubnis für die Erbringung des Zahlungsauslösedienstes verfügt) geschlossen hat, der Volt die weitere Erbringung der Volt-Lösung ermöglicht. Im letzteren Fall können die Parteien die Bedingungen dieses Vertrags neu verhandeln, die gegebenenfalls entsprechend den neuen Umständen geändert werden müssen.
  20. FOLGEN DER KÜNDIGUNG UND DES ABLAUFS
    1. Die Vertragsparteien kommen überein, dass im Falle des Ablaufs oder der Kündigung dieses Vertrags aus beliebigem Grund Folgendes gewährleistet ist:
      1. Sie zahlen vor dem Ablauf- oder Kündigungsdatum alle ausstehenden unbezahlten Gebühren nach Erhalt der entsprechenden Rechnung;
      2. Volt wird die bestehenden Händlerdaten nicht löschen, bevor die Abruffrist bzw. die Übertragungsfrist gemäß Klausel 20.1.3 und 20.1.4 abgelaufen sind;
      3. Auf Ihren Antrag, der innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach der Kündigung oder dem Ablaufdatum zu stellen ist, sind Sie berechtigt, die auf der Volt-Lösung gespeicherten Händlerdaten in einem strukturierten und weit verbreiteten Format, das die Übertragbarkeit der Händlerdaten gewährleistet, für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen nach dem Ablauf- oder Kündigungsdatum abzurufen (“Abruffrist“). Sollte Volt aufgefordert werden, den Abrufprozess zu unterstützen, ist Volt berechtigt, Ihnen die angemessenen Kosten dafür in Rechnung zu stellen;
      4. Auf Ihre Aufforderung hin, die innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach dem Ablauf- oder Kündigungsdatum zu übermitteln ist, wird Volt auf Ihre Kosten die Händlerdaten in dem Format gemäß Klausel 20.1.3 an Sie oder an einen von Ihnen benannten Dritten innerhalb des vereinbarten Zeitraums (“Übertragungszeitraum“) übertragen; 
      5. Volt wird nach Ablauf der Abruffrist bzw. nach Abschluss der Übertragungsfrist Kopien aller in der Volt-Lösung gespeicherten Händlerdaten und aller Speichermedien endgültig vernichten und löschen und Ihnen dies innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Ablauf der Abruffrist bzw. der Übertragungsfrist nachweisen. Sie haben das Recht, die Löschung der Händlerdaten ohne Abruf oder Übertragung der Händlerdaten zu verlangen;
      6. Auf Verlangen von Volt werden Sie alle Inhalte, Dokumentationen, Daten oder Software von Volt, die Ihnen zum Zwecke der Bereitstellung der Volt-Lösung geliefert oder lizenziert wurden, zurückgeben oder löschen;
      7. Die Vertragsparteien können im gegenseitigen Einvernehmen über die Bedingungen dieser Tätigkeiten andere mögliche Tätigkeiten oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Ablauf oder der Beendigung dieses Vertrags vereinbaren.
    2. Unbeschadet der Klausel 20.1 gelten im Falle der Kündigung oder des Ablaufs des Vertrags die folgenden Bestimmungen:
      1. Die Rechte, Rechtsbehelfe, Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten einer der Vertragsparteien, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung oder des Ablaufs entstanden sind, bleiben unberührt;
      2. Sie sind verpflichtet, jegliche Nutzung von Geräten, Material, Software, Dokumentation oder vertraulichen Informationen von Volt einzustellen und diese unverzüglich an Volt zurückzugeben und sind für deren Verlust oder für jegliche Schäden, die bis zur Rückgabe an Volt entstanden sind, verantwortlich. Sie dürfen die Rückgabe aus keinem Grund verweigern, auch nicht, weil ein Rechtsstreit anhängig ist;
      3. Alle im Rahmen dieses Vertrags gewährten Lizenzen enden sofort und Sie sind verpflichtet, die Nutzung der Volt-Lösung sofort einzustellen; und
      4. alle Bestimmungen dieses Vertrags, die ausdrücklich oder stillschweigend dazu bestimmt sind, bei oder nach der Kündigung oder dem Ablauf dieses Vertrags in Kraft zu treten oder in Kraft zu bleiben, bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
  21. UNTERAUFTRÄGE
    1. Volt ist berechtigt, einen Teil oder die Gesamtheit der Leistungen aus diesem Vertrag an andere Mitglieder des Volt-Konzerns oder an Unterauftragnehmer zu vergeben.
    2. Volt wird sich nach besten Kräften bemühen, dafür zu sorgen, dass seine Unterauftragnehmer die Bestimmungen dieses Vertrags einhalten, und haftet für alle Verstöße dieser Parteien gegen die Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
    3. Volt wird:
      1. Ihr einziger Ansprechpartner in Bezug auf die Dienste bleiben, auch in Bezug auf die Zahlung der Gebühren; und
      2. keine vertraulichen Informationen von Ihnen an einen Unterauftragnehmer weitergeben, es sei denn, dieser Unterauftragnehmer hat sich schriftlich verpflichtet, die Vertraulichkeit dieser vertraulichen Informationen in einer Weise zu schützen, die im Wesentlichen derjenigen entspricht, die Volt gemäß diesem Vertrag zukommt.
    4. Ungeachtet des Vorstehenden vereinbaren die Parteien, dass Volt zwar die Erfüllung entsprechender Verpflichtungen an Amazon Web Services (“AWS“) als zugelassenen Unterauftragnehmer weitervergeben kann, die Haftung von Volt Ihnen gegenüber für Verstöße gegen solche untervergebenen Verpflichtungen durch AWS jedoch unter allen Umständen auf die Rückzahlung beschränkt ist, die Volt von AWS in Bezug auf solche Verstöße erhält.
  22. MITTEILUNGEN
    1. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgt der gesamte Schriftverkehr zwischen den Parteien in englischer Sprache.
    2. Alle Mitteilungen, die von einer Partei im Rahmen dieses Vertrags versandt werden, sind per frankiertem Einschreiben oder per E-Mail an die in Klausel 22.3 genannten Kontaktpersonen zu senden, mit der Ausnahme, dass die folgenden Mitteilungen nicht per E-Mail zugestellt werden können:
      1. jede Mitteilung über einen Streitfall oder die Beendigung dieses Vertrags;
      2. jede Mitteilung gemäß der Klausel 24.2 (Höhere Gewalt),
        jeweils eine “formelle Mitteilung“.
    3. Die Angaben zu den Parteien für die Zustellung der Mitteilungen lauten wie folgt:
      Volt

      Zu Händen von

      Rechtsabteilung

      Adresse

      42 Berners Street London England W1T 3ND

      E-Mail

      legal@volt.io

      Händler
      Wie auf dem Bestellformular unter der Überschrift “Händlerangaben für Mitteilungen” angegeben.

    4. Jede Partei kann die obigen Angaben, die sich auf sie selbst beziehen, ändern und muss die andere Partei unverzüglich durch eine formelle Mitteilung gemäß dieser Klausel 22 von einer solchen Änderung in Kenntnis setzen. Die Änderung wird sieben (7) Tage nach dem Tag wirksam, an dem die förmliche Mitteilung der Änderung gemäß Klausel 22.5 zugestellt wird.
    5. Eine Mitteilung gilt an dem Tag als zugestellt, an dem sie per Einschreiben zugestellt wurde, oder einen (1) Werktag, nachdem sie per E-Mail verschickt wurde.
    6. Der Absender einer Mitteilung muss:
      1. wenn die Mitteilung per E-Mail zugestellt wird, die Mitteilung als pdf-Anhang senden und eine gespeicherte Kopie der E-Mail aufbewahren; oder
      2. bei Zustellung per Einschreiben oder durch einen gleichwertigen Postdienst eine von dem betreffenden Postdienst ausgestellte Quittung aufbewahren.
  23. OPT-OUT-BESTIMMUNGEN FÜR UNTERNEHMEN
    1. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass die Opt-Out-Bestimmungen für Unternehmen im Rahmen der Verordnungen über Zahlungsdienste (Payment Services Regulations – PSRs) für den Vertrag gelten und:
      1. Alle Bestimmungen in Teil II (ohne Artikel 32a) und Artikel 51, 34, 35-37, 40 Absätze 3 und 4, 45, 46 Absätze 2-5, 47, 48, 51 und 144-146 der PSR sind ausgeschlossen;
      2. Die Frist für die Benachrichtigung von Volt über eine nicht autorisierte oder nicht ordnungsgemäß ausgeführte Zahlung gemäß Artikel 44 Absatz 2 der PSR wird auf dreißig (30) Tage geändert.
  24. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
    1. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Volt (die nach freiem Ermessen von Volt verweigert werden kann) dürfen Sie weder diesen Vertrag noch einzelne oder alle Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, treuhänderisch verwalten oder in sonstiger Weise damit umgehen. Volt ist jederzeit berechtigt, diesen Vertrag oder einzelne oder alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag abzutreten, zu übertragen, zu verpfänden, zu belasten, treuhänderisch zu verwalten oder in sonstiger Weise damit umzugehen, vorausgesetzt, Volt hat Sie zuvor schriftlich von einem solchen Umgang in Kenntnis gesetzt. Sie sind verpflichtet, alle von Volt in angemessener Weise geforderten Dokumente auszufertigen, um ein solches Geschäft wirksam werden zu lassen.
    2. Keine der Vertragsparteien verstößt gegen diesen Vertrag oder haftet für die verspätete Erfüllung oder Nichterfüllung einer ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag (mit Ausnahme der Zahlung der Gebühren durch Sie), wenn eine solche Verspätung oder Nichterfüllung auf Ereignisse, Umstände oder Ursachen zurückzuführen ist, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskonflikte (einschließlich, im Falle von Volt, der eigenen Belegschaft), Ausfälle von Versorgungs-, Transport- oder Telekommunikationsnetzen oder des Internets, höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, böswillige Beschädigung, Befolgung von Gesetzen oder behördlichen Anordnungen, Regeln, Vorschriften oder Anweisungen, Unfälle, Ausfall von Anlagen oder Maschinen, Feuer, Überschwemmungen, Stürme, Epidemien oder Pandemien oder Versäumnisse von Lieferanten oder Unterauftragnehmern. Unter diesen Umständen hat die betroffene Vertragspartei Anspruch auf eine angemessene Verlängerung der Frist für die Erfüllung dieser Verpflichtungen, sofern der Zeitraum der Verzögerung oder Nichterfüllung drei (3) Monate andauert, kann jede Vertragspartei diesen Vertrag unter Einhaltung einer Frist von zwanzig (20) Tagen durch schriftliche Mitteilung an die andere Vertragspartei kündigen.
    3. Volt ist berechtigt, die Einhaltung dieses Vertrags durch Sie zu prüfen, und Sie sind verpflichtet, Volt in angemessenem Umfang zu unterstützen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um Volt in die Lage zu versetzen, solche Prüfungen durchzuführen, einschließlich der Feststellung, dass der Zugriff auf die Volt-Lösung und deren Nutzung nur in Übereinstimmung mit diesem Vertrag erfolgt.
    4. Wenn Sie eine Beschwerde von einem Endnutzer in Bezug auf einen von Volt für einen Endnutzer erbrachten Service erhalten, sind Sie verpflichtet,
      1. innerhalb eines (1) Werktages nach Erhalt den Endnutzer an support@volt.io zu verweisen, um eine Beschwerde bei Volt einzureichen;
      2. den Endnutzer unverzüglich in einer Antwort (die vor der Übermittlung an den Endnutzer von Volt (in angemessener Weise) zu unterzeichnen ist) darüber zu informieren, warum die Beschwerde an Volt weitergeleitet wurde, und die Kontaktdaten von Volt in dieser Antwort anzugeben; und
      3. dem Endnutzer alle Transaktionsreferenzen zur Verfügung zu stellen und jede von Volt vernünftigerweise geforderte Zusammenarbeit zu leisten, um die Reklamation zu lösen und das bestmögliche Ergebnis für alle Parteien zu erzielen.
    5. Volt kann diesen Vertrag von Zeit zu Zeit unter Einhaltung einer Frist von dreißig (30) Tagen ändern (“Aktualisierungsmitteilung“). Jegliche Änderungen an diesem Vertrag sind für Sie ab dem in der Aktualisierungsmitteilung angegebenen Datum verbindlich. Wenn Sie mit den in einer Aktualisierungsmitteilung genannten Änderungen dieses Vertrags nicht einverstanden sind, können Sie diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an Volt vor dem Datum, an dem die Änderungen verbindlich werden, kündigen. Falls Sie eine solche Mitteilung nicht vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen übermitteln, erklären Sie sich durch die weitere Nutzung der Volt-Lösung und/oder der Inanspruchnahme der Services mit den Änderungen dieses Vertrags einverstanden.
    6. Sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, gilt dieser Vertrag ausschließlich zugunsten der Parteien und ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger, und nichts in diesem Vertrag, weder ausdrücklich noch stillschweigend, ist dazu bestimmt, einer anderen Person ein gesetzliches oder billiges Recht, einen Vorteil oder ein Rechtsmittel gleich welcher Art aus oder aufgrund dieses Vertrags zu gewähren. Volt und Sie können vereinbaren, diesen Vertrag, ohne die Zustimmung einer anderen natürlichen oder juristischen Person zu kündigen oder zu ändern.
    7. Die verspätete oder unterlassene Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht oder Rechtsmittel. Der Verzicht auf das Recht, die Einhaltung einer Bestimmung dieses Vertrags zu verlangen, gilt nicht als Verzicht auf die weitere Ausübung oder Durchsetzung dieses Rechts, und der Verzicht auf eine Vertragsverletzung gilt nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung. Ein Verzicht im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist in jedem Fall nur dann wirksam, wenn er schriftlich erfolgt, ausdrücklich auf diese Klausel Bezug nimmt, ordnungsgemäß von oder im Namen der ihn gewährenden Partei unterzeichnet und der anderen Partei mitgeteilt wird.
    8. Dieser Vertrag (zusammen mit allen Anhängen und anderen Dokumenten, auf die hierin Bezug genommen wird) stellt den gesamten Vertrag zwischen den Parteien dar und ersetzt, soweit gesetzlich zulässig, alle früheren Verträge, Absprachen, Versprechungen, Gewährleistungen und Zusicherungen, die die Parteien einander in Bezug auf diesen Gegenstand gegeben haben. Die Anhänge und sonstigen Dokumente, auf die hierin Bezug genommen wird, unterliegen ebenfalls den Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags und werden zu einem Teil dieses Vertrags.
    9. Jede Vertragspartei bestätigt, dass sie sich beim Abschluss dieses Vertrags nicht auf mündliche oder schriftliche Erklärungen, Sicherheiten oder sonstige Garantien, Zusicherungen, Versprechen oder Erklärungen der anderen Vertragspartei (“vorvertragliche Erklärungen“) verlässt, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag enthalten sind. Jede Partei verzichtet auf alle Rechte und Rechtsmittel, die ihr ansonsten in Bezug auf vorvertragliche Erklärungen zur Verfügung stehen könnten, vorausgesetzt, dass nichts die Haftung einer Partei ausschließt oder einschränkt, die sich aus einer vorvertraglichen arglistigen Täuschung oder einem arglistigen Verschweigen ergibt.
    10. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags als nicht durchsetzbar, ungültig oder rechtswidrig erachtet werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch in vollem Umfang gültig und wirksam. Die übrigen Bestimmungen dieses Vertrags sind so auszulegen, dass die Absicht der Parteien bestmöglich verwirklicht wird. Die Vertragsparteien kommen ferner überein, dass alle rechtswidrigen, ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmungen durch gültige, rechtmäßige und durchsetzbare Bestimmungen ersetzt werden, die den Geschäftszweck und die Absicht der rechtswidrigen, ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmungen so weit wie möglich verwirklichen. 
    11. Volt erbringt die Services als unabhängiger Vertragspartner. Nichts in diesem Vertrag begründet eine Agentur, ein Joint Venture, eine Partnerschaft oder ein Treuhandverhältnis zwischen den Vertragsparteien. Keine der Parteien darf die andere Partei zu einem Vertrag mit einer anderen Person auf der Grundlage dieses Vertrags verpflichten.
    12. Sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gelten alle in diesem Vertrag vorgesehenen Rechtsbehelfe, die auf der Nichterfüllung durch eine Partei beruhen, kumulativ und zusätzlich zu allen anderen Rechtsbehelfen.
    13. Dieser Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus diesem oder in Verbindung mit diesem oder seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen ergeben (einschließlich aller Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich auf außervertragliche Verpflichtungen beziehen), unterliegen dem polnischen Recht und werden nach diesem ausgelegt.
    14. Die Vertragsparteien vereinbaren die nicht ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte der Republik Polen für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche).

ANHANG 1 – DEFINITIONEN UND AUSLEGUNG

  1. Es gelten die folgenden Auslegungsregeln:
    1. Eine “Person” umfasst eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine nicht eingetragene Körperschaft (mit oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit);
    2. die Anhänge sind Teil dieses Vertrags und haben die gleiche Wirkung, als wären sie vollständig im Text dieses Vertrags enthalten;
    3. eine Bezugnahme auf ein “Unternehmen” schließt jedes Unternehmen, jede Körperschaft oder jede andere juristische Person ein, unabhängig davon, wo und wie sie gegründet oder errichtet wurde;
    4. sofern sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt, schließen Wörter im Singular den Plural und Wörter im Plural den Singular ein;
    5. ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung ist ein Verweis auf die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags geltende Fassung;
    6. ein Verweis auf “schriftlich” schließt E-Mails ein;
    7. jede Verpflichtung einer Vertragspartei, etwas nicht zu tun, schließt die Verpflichtung ein, nicht zuzulassen, dass diese Sache getan wird;
    8. alle Wörter, die auf die Ausdrücke “einschließlich”, “insbesondere”, “zum Beispiel” oder ähnliche Ausdrücke folgen, sind zur Veranschaulichung zu verstehen und schränken den Sinn des vorangehenden Satzes nicht ein.
  2. Es gelten die folgenden Definitionen:

“Anwendbare Gesetze” sind Gesetze, Verordnungen, Verhaltenskodizes, Leitfäden und andere Anforderungen von Regierungen, Behörden, Aufsichtsbehörden oder anderen relevanten Stellen; 

ASPSP” ist ein Drittanbieter von Zahlungskonten und Zahlungsdiensten, der über eine Zulassung für die Führung von Zahlungskonten und die Erbringung und Ausführung von Zahlungsdiensten gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD2) und/oder den Zahlungsdiensterichtlinien (soweit anwendbar) verfügt; 

Auftragsverarbeiter” oder “Datenverarbeiter” ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder jede andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen und nach dessen schriftlichen Anweisungen verarbeitet;

“Aufsichtsbehörde” bezeichnet weltweit jede Person oder Berufsorganisation oder Strafverfolgungsbehörde, die über eine Regulierungs-, Aufsichts- oder Regierungsbefugnis verfügt (sei es im Rahmen einer gesetzlichen Regelung oder anderweitig), um die Volt-Lösung (oder andere von Volt unter diesem Vertrag erbrachte Dienstleistungen) oder die Geschäfte, Vermögenswerte, Ressourcen, Tätigkeiten oder Mitarbeiter von Volt und/oder Ihnen ganz oder teilweise zu regulieren, zu untersuchen oder zu beeinflussen, einschließlich der polnischen Finanzaufsichtsbehörde oder einer Aufsichtsbehörde;

“Autorisierte Nutzer” sind die Personen, die von Ihnen ermächtigt wurden, die Volt-Lösung und die Dokumentation in Übereinstimmung mit diesem Vertrag zu nutzen;  

“Bedingungen” bedeutet die Bedingungen dieses Vertrags;

“Benachrichtigung” bezeichnet einen auf dem Fuzebox Portal angezeigten Transaktionsstatus; 

“Bestellformular” bezeichnet ein Dokument, in dem die Geschäftsbedingungen und etwaige Sonderbedingungen festgelegt sind, zu denen Volt Ihnen die Volt-Lösung zur Verfügung stellt; 

“Betroffene Person” bedeutet eine identifizierte oder identifizierbare Person, auf die sich die personenbezogenen Daten beziehen;

“Circuit Breaker” ist das Anti-Betrugs-Tool, das Volt Ihnen über das Fuzebox-Portal zur Verfügung stellt und dessen Spezifikation und genauere Beschreibung unter https://docs.volt.io/circuit-breaker/ verfügbar ist;

“Corporate Opt Out” Ist der Zahlungsdienstnutzer kein Verbraucher, schließen beide Vertragsparteien bestimmte Bestimmungen der Zahlungsdiensteverordnung aus oder ändern sie. 

“Datenschutzgesetze” bezeichnet die Datenschutz-Grundverordnung, die Richtlinie 2002/58/EG über den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und nationale Datenschutzgesetze und -verordnungen, die auf der Grundlage dieser Gesetze oder anderweitig erlassen wurden, sowie alle Nachfolgegesetze und -verordnungen in ihrer jeweils gültigen Fassung und alle anderen anwendbaren Gesetze in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre, die in den jeweiligen Rechtsordnungen bestehen, gegebenenfalls einschließlich der von den Aufsichtsbehörden herausgegebenen Leitlinien und Verhaltenskodizes;

“Datum des Inkrafttretens” bedeutet das Datum dieses Vertrags;

“Dokumentation” bezeichnet alle Benutzerspezifikationen, Handbücher und Bedienungsanleitungen oder ähnliche Handbücher und/oder Dokumentationen, die in Papierform oder als Softcopy zur Verfügung gestellt werden und die erforderlich sind, um Ihnen die vollständige und ordnungsgemäße Nutzung der Volt-Lösung und/oder der Services zu ermöglichen;

DSGVO” bedeutet, jeweils in dem Umfang, der auf die Verarbeitungstätigkeiten anwendbar ist: (i) Verordnung (EU) 2016/679; und (ii) die britische GDPR, wie in Artikel 3(10) (ergänzt durch Artikel 205(4)) des Data Protection Act 2018 definiert; 

“Endnutzer” ist eine natürliche oder juristische Person, die die Endnutzer-Servicebedingungen unterschrieben hat und die beabsichtigt, eine Überweisung von ihrem Externen Konto an den Händler zu veranlassen, um die Produkte und Dienstleistungen des Händlers zu bezahlen; 

“Endnutzer-Servicebedingungen” sind die Servicebedingungen zwischen Volt und dem Endnutzer in Bezug auf den Zahlungsauslösedienst;

“Erfolgreiche Transaktion” bedeutet jede Transaktion, für die Volt Ihnen mitteilt, dass der Status “abgeschlossen” ist;

“Erfolgreicher Informationsempfang” bedeutet, dass der ASPSP die von Volt angeforderten Informationen zur Verfügung stellt.

“Externes Konto” ist ein beliebiges Zahlungskonto (z. B. ein Bankkonto);

“Fuzebox Portal” bezeichnet die unter https://www.volt.io/products/fuzebox beschriebene Softwareanwendung von Volt;

“Geschäftszeiten” sind zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr an Werktagen;

“Händlerdaten” sind alle Daten, Informationen und Inhalte, die i) von Ihnen und/oder einem Autorisierten Nutzer oder Endnutzer auf die Volt-Lösung hochgeladen, gespeichert oder installiert werden oder ii) von Ihnen während der Nutzung der Volt-Lösung erstellt, realisiert oder entwickelt werden, einschließlich Daten, Informationen, Software, Datenbanken, Dokumente, Bilder, Grafiken, Fotos, Texte, Dateien, Musik und Videos;

“Händlerkonto” bezeichnet ein oder mehrere Zahlungskonten, die Volt für den Händler führt;

“Händlerprodukte und -dienstleistungen” sind die Produkte und/oder Dienstleistungen, die vom Händler über die Website des Händlers angeboten werden und nach erfolgreichem Abschluss der Integration in Übereinstimmung mit diesem Vertrag für die Bezahlung durch die Endnutzer unter Verwendung des Zahlungsauslösedienstes zur Verfügung stehen;

“Händler-Website” bezeichnet die Website und ihre Subdomains, die mobile Anwendung oder ähnliche verwandte Plattformen oder Schnittstellen, wie im Bestellformular unter der Überschrift “Händler-Website” angegeben, über die Sie nach erfolgreichem Abschluss der Integration gemäß diesem Vertrag  Endnutzern die Nutzung des Zahlungsauslösedienstes ermöglichen; 

“Inhalte Dritter” sind alle Inhalte Dritter, die Volt Ihnen über die Volt-Lösung zur Verfügung stellt, insbesondere Daten, Informationen, Software (einschließlich Open-Source-Software), Datenbanken, Dokumente, Bilder, Grafiken, Fotos, Texte, Dateien, Musik und Videos;

“Konkursgesetz” ist das Gesetz vom 28. Februar 2003 über das Konkursrecht (einheitlicher Text im Gesetzblatt von 2022, Punkt 1520, in geänderter Fassung);

“Kontoinformationen” sind in Bezug auf einen Endnutzer Informationen über ein oder mehrere Zahlungskonten, die dieser Endnutzer bei einem oder mehreren Zahlungsdienstleistungsanbietern unterhält;

“Kontoinformationsdienste” oder “KIS” hat die Bedeutung, die ihnen in Vorschrift 3 (6) der Verordnungen über Zahlungsdienste gegeben wird;

“Konzern” bedeutet in Bezug auf jede Vertragspartei diese Partei, ihre Tochtergesellschaften, ihre Holdinggesellschaften und jede Tochtergesellschaft jeder dieser Holdinggesellschaften von Zeit zu Zeit; 

“Marken- und Stilrichtlinien” sind die Marken- und Stilrichtlinien in Bezug auf das Volt-Branding, die dem Händler von Volt mitgeteilt wurden und die von Volt von Zeit zu Zeit aktualisiert werden können;

“Mehrwertsteuer” bedeutet die Mehrwertsteuer oder eine gleichwertige Steuer, die anderswo erhoben wird;

Partei” bedeutet Sie oder Volt (zusammen “Parteien“);

Partnerdienste” sind die Zahlungsdienste, die der Partner Ihren Kunden (über die Partnerlösung) zur Verfügung stellt, um die Bezahlung der Händlerprodukte und -dienstleistungen durch Ihre Kunden zu ermöglichen, wozu nach der Integration auch die Bereitstellung des Zahlungsauslösedienstes für Endnutzer gehört;

“Partnerlösung” bezeichnet die vom Partner per Fernzugriff über das Internet bereitgestellte Geschäftslösung, die es den Kunden des Händlers (einschließlich der Endnutzer) ermöglicht, für die Produkte und Dienstleistungen des Händlers unter Verwendung der Partnerdienste zu bezahlen;

Personenbezogene Daten” sind alle Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen (gemäß der Definition in Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 – Datenschutz-Grundverordnung). Darunter fallen Informationen, die direkt oder indirekt mit einer natürlichen Person in Verbindung gebracht werden können; als identifizierbar wird eine Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere durch Zuordnung zu einer Kennnummer oder durch Verwendung aller Mittel, die von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen oder einem Dritten zur Identifizierung einer natürlichen Person genutzt werden können (z. B. ein oder mehrere Merkmale, die Ausdruck ihrer physischen, physiologischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität sind);

Rechte an geistigem Eigentum” sind Patente, Gebrauchsmuster, Rechte an Erfindungen, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte, Marken, Geschäftsbezeichnungen und Eigentumsrechte an Domänennamen, Rechte an der Aufmachung, am Geschäftswert und das Recht, wegen unerlaubter Vervielfältigung oder unlauterem Wettbewerb zu klagen, Rechte an Mustern und Modellen, Rechte an Computersoftware, Datenbankrechte, Rechte zur Nutzung und zum Schutz der Vertraulichkeit von vertraulichen Informationen (einschließlich Know-how und Geschäftsgeheimnisse) und alle anderen Rechte an geistigem Eigentum, jeweils unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht, und einschließlich aller Anträge und Rechte zur Beantragung und Gewährung, Verlängerung oder Erweiterung solcher Rechte und Rechte zur Inanspruchnahme der Priorität solcher Rechte sowie aller ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzformen, die jetzt oder in Zukunft in einem beliebigen Teil der Welt bestehen oder bestehen werden;

Regelungen” bezeichnet (wenn Sie Circuit Breaker verwenden) die Regelungen, nach denen Zahlungen von Volt auf Anfrage eines   Endnutzers ausgelöst werden, wie von Ihnen mit Circuit Breaker konfiguriert;

“Services” bezeichnet die Dienstleistungen, einschließlich der Zahlungsdienstleistungen, die Volt für Sie gemäß diesem Vertrag erbringt;

“Sicherheits- und Anmeldedaten” sind die Anmeldedaten, Passwörter, persönlichen Identifikationsnummern oder andere Identifikations- oder Sicherheitsmerkmale im Zusammenhang mit der Nutzung des Händlerkontos durch einen Autorisierten Nutzer;

“Sicherheitsvorfall” bedeutet eine Verletzung der Sicherheit, die zur versehentlichen oder unrechtmäßigen Zerstörung, zum Verlust, zur Änderung, zur unbefugten Offenlegung oder zum Zugriff auf übermittelte, gespeicherte oder anderweitig verarbeitete personenbezogene Daten führt.

“Software” bezeichnet die Software und die Anwendungen für Online-Dienste, die von Volt für die Bereitstellung der Volt-Lösung verwendet werden;

“Technischer Dienstleister” ist ein dritter technischer Dienstleister, der in der Europäischen Union für die Erbringung des Zahlungsauslösedienstes lizenziert ist und/oder eine Erlaubnis besitzt; 

“Transaktion” bezeichnet jede erfolgreiche oder versuchte Zahlungsauslösung durch einen Endnutzer, der die Volt-Lösung nutzt, um für Produkte und Dienstleistungen des Händlers zu bezahlen; 

Umstrukturierungsgesetz” ist das Gesetz vom 15. Mai 2012 über das Umstrukturierungsgesetz (einheitlicher Text im Gesetzblatt von 2022, Punkt 2309, in geänderter Fassung);

“Unterauftragnehmer” ist jeder Dritte, der von Volt mit der Erbringung bestimmter Leistungen gemäß Klausel 21 beauftragt wird;

Verantwortlicher” oder “für die Verarbeitung Verantwortlicher” ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Organisation, Einrichtung oder jede andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet;

“Verarbeitung personenbezogener Daten” ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Speichern, die Organisation, die Aufbewahrung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Benutzung, die Weitergabe durch Übermittlung, Verbreitung oder jede andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Kombination sowie das Sperren, Löschen oder Vernichten;

“Vergütung” bezeichnet die Gesamtheit der von Ihnen an Volt zu zahlenden Vergütung, die im Bestellformular aufgeführt ist; 

Vertrauliche Informationen” sind alle Informationen oder Daten in jeglicher Form oder auf jeglichem Speichermedium, unabhängig davon, ob sie körperlich oder unkörperlich sind, und unabhängig davon, ob sie direkt oder indirekt vor oder nach diesem Vertrag von oder im Namen der offenlegenden Partei (im Folgenden “offenlegende Partei“) an die empfangenden Partei (im Folgenden “empfangende Partei“) schriftlich, mündlich, durch visuelle Mittel oder durch die Bewertung, Beobachtung, Analyse, Inspektion oder sonstige Untersuchung solcher Informationen, Daten oder Kenntnisse durch die empfangende Partei, die sich jetzt oder zu einem beliebigen Zeitpunkt nach dem Datum des Inkrafttretens dieses Vertrags im Besitz oder unter der Kontrolle der offenlegenden Partei befinden. Zu den vertraulichen Informationen gehören i) die Daten des Händlers; ii) die Gebühren und alle gewährten Rabatte, und; iii) Geschäftsgeheimnisse, Entdeckungen, Know-how, Entwürfe, Spezifikationen, Zeichnungen, gegenwärtige oder zukünftige Produkte oder Dienstleistungen und Märkte, Erfindungen, Prototypen, Algorithmen, Software jeglicher Art, Objekt- oder Maschinencodes, Quellcodes, Computermodelle und -anwendungen, Entwicklungen, Prozesse, Formeln, Technologie, Technik, Architekturen, Hardwarekonfigurationsinformationen, Diagramme, Daten, Computerprogramme, Geschäftstätigkeiten und -abläufe, Kundenlisten, Berichte, Studien und sonstige technische und geschäftliche Informationen sowie alle sonstigen Informationen, die ihrer Art nach entweder an sich oder aufgrund des Kontextes und der Umstände, unter denen sie offengelegt wurden, als vertraulich angesehen werden können, einschließlich – um Zweifel auszuschließen – Informationen über die Kunden der Parteien, die vertraulich sind; iv) alle unter Klausel iii genannten Informationen, die den Konzern der offenlegenden Partei betreffen oder sich auf sie beziehen;

“Virus” bedeutet Computerschädlinge, einschließlich jeglicher Software, Codes, Dateien oder Programme, die den Betrieb von Computersoftware, -hardware, -netzwerken oder -geräten oder die Benutzererfahrung in Bezug auf dieselben verhindern, beeinträchtigen oder anderweitig nachteilig beeinflussen können, einschließlich Worms, Trojaner, Viren und ähnliches;   

“Volt API” bezeichnet die Programmierschnittstelle, die Volt Ihnen zur Verfügung stellt, damit Sie die Volt Lösung in Ihre Händler-Website integrieren können (die Volt API ist Bestandteil der Volt Lösung); 

“Volt Branding” bezeichnet das Branding, die Logos und/oder die Markennamen (einschließlich aller Rechte an geistigem Eigentum, die in diesem Branding, den Logos und/oder den Markennamen enthalten sind) von Volt, wie in den Marken- und Stilrichtlinien dargelegt;

“Volt Connect” bezeichnet die Bereitstellung des E-Geld-Kontos und der damit verbundenen Cash-Management-Dienstleistungen, die im Volt-Leistungsverzeichnis beschrieben sind;

“Volt-Inhalte” sind alle Inhalte, die Volt Ihnen über die Volt-Lösung zur Verfügung stellt, insbesondere Daten, Informationen, Software, Datenbanken, Dokumente, Bilder, Grafiken, Fotos, Texte, Dateien, Musik und Videos;

“Volt-Lösung” bezeichnet die von Volt zur Verfügung gestellte Lösung zur Unterstützung der Erbringung der Services (einschließlich Volt API, Fuzebox Portal, Volt Connect, Circuit Breaker und optionaler Services), die es unter anderem Endnutzern ermöglicht, Zahlungen von ihrem Externen Konto an Sie zu veranlassen, um für Händlerprodukte und Services zu bezahlen;

“Warenzeichen” bedeutet jede Marke, Dienstleistungsmarke, jedes Logo, jeden Handels-, Geschäfts- oder Domänennamen;  

“Werktage” sind alle Tage, die nicht auf einen Samstag oder Sonntag oder auf einen gesetzlichen Feiertag in den Ländern fallen, von denen aus die Dienstleistungen erbracht werden.

“Zahlungsauslösedienst” bezeichnet die Zahlungsauslösedienste (gemäß der Definition in der Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD2) und/oder den Verordnungen über Zahlungsdienste, je nach Anwendbarkeit), die Volt den Endnutzer  zur Verfügung stellt, um es diesen Endnutzern zu ermöglichen, für Produkte und Dienstleistungen des Händlers über die Volt-Lösung zu bezahlen;

“Zahlungsdienste” bedeutet die Führung des Händlerkontos für den Händler und die Erbringung damit verbundener Zahlungsdienste; 

“Zahlungsdienstleister” und “PSP” bezeichnet einen Anbieter von Zahlungsdiensten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kreditinstitute, E-Geld-Institute und Zahlungsinstitute, wie in den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften definiert; 

“Zahlungsdienstleistungsverordnung” und “PSR” bezeichnet das Zahlungsdienstleistungsgesetz vom 19. August 2011 (Gesetzblatt von 2022, Punkt 2360, in geänderter Fassung);

“Zahlungsvorgang” ist ein vom Zahler oder Empfänger veranlasster Vorgang, bei dem ein Geldbetrag platziert, transferiert oder abgehoben wird, unabhängig von den zugrunde liegenden Verpflichtungen zwischen dem Zahler und dem Empfänger;

VOLT SERVICES ANHÄNGE

  1. Damit Sie Endnutzern Zahlungsauslösedienste anbieten können,
    1. wird der betreffende Endnutzer über die Volt-Lösung dorthin geleitet, wo der Endnutzer die Volt-Endnutzerbedingungen akzeptieren und Volt ausdrücklich die Erlaubnis erteilen muss, eine Zahlung im Namen des Endnutzers zu veranlassen; und
    2. entscheidet Volt nach eigenem Ermessen, ob Volt bereit ist, den Zahlungsauslösedienst für Ihren Endnutzer zu erbringen (vorbehaltlich des erfolgreichen Abschlusses der Onboarding-Prüfungen in Bezug auf diesen Endnutzer in Übereinstimmung mit den geltenden Anti-Geldwäsche-Gesetze-Gesetzen). 
  2. Der Zahlungsauslöseservice funktioniert auf der Grundlage, dass Volt auf Anweisung des Endnutzers die Zahlung vom Zahlungskonto auf Ihr Externes Konto in Bezug auf alle vom Endnutzer über den Zahlungsauslöseservice erworbenen Händlerprodukte und -dienstleistungen auslöst.
  3. Sie erkennen an, dass die Bereitstellung des Zahlungskontos durch den ASPSP an den Endnutzer, den zwischen dem ASPSP und dem Endnutzer vereinbarten Bedingungen unterliegt und dass Volt keine Möglichkeit hat, die Anwendung dieser Bedingungen zu beeinflussen.
  4. Sie nehmen zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass die erfolgreiche Integration und anschließende Nutzung der Volt-Lösung und der Services durch Sie keine Garantie dafür ist, dass Sie vom Endnutzer eine Zahlung für die betreffenden Händlerprodukte und -dienstleistungen erhalten, die der Endnutzer über den Zahlungsauslöseservice erworben hat.
  5. Damit Volt seinen rechtlichen und behördlichen Verpflichtungen nachkommen kann, muss Volt in der Lage sein, die URL oder eine andere Quelle zu identifizieren, von der Volt Zahlungen in Ihrem Namen veranlasst. Daher muss die Richtlinie auf Ihrer Händler-Website auf “no-referrer-when-downgrade” eingestellt sein, damit Volt erkennen kann, woher die Zahlungsanweisungen stammen.
  6. Sie akzeptieren, dass der Zahlungseingang vom Endnutzer von folgenden Bedingungen abhängt:
    1. die erfolgreiche Integration und Wartung der Volt-Lösung;
    2. der Endnutzer gibt Volt die ausdrückliche Zustimmung, eine Zahlung auszulösen, und die Endnutzer-Servicebedingungen einhält;
    3. das Zahlungskonto verfügt über ausreichende Mittel, um die Produkte und Dienstleistungen des Händlers zu bezahlen, und der ASPSP kommt Zahlungsauslösungsantrag des Endnutzers nach;
    4. das ordnungsgemäße Funktionieren Ihres Externen Kontos und der Bankinfrastruktur, die von dem ASPSP des Endnutzers und Ihnen zur Erleichterung der Zahlung genutzt wird (einschließlich der Gewährung des anfänglichen Zugangs zu den Daten durch den ASPSP).
  7. Sie bestätigen, dass es in Ihrem alleinigen Ermessen liegt, ob Sie dem Endnutzer Händlerprodukte und -dienstleistungen zur Verfügung stellen, und zwar auf der Grundlage von: (i) einer vom ASPSP gelieferten Bestätigung in Bezug auf die von dem betreffenden Zahlungskonto ausgelöste Zahlung; oder (ii) einer Benachrichtigung.
  1. Bereitstellung eines Händlerkontos
    1. Wenn Sie sich für den Volt Connect Service entschieden haben (wie im Bestellformular bestätigt), stellt Volt Ihnen, vorausgesetzt, Sie halten die Bestimmungen des Vertrags ein, ein Händlerkonto zur Verfügung, mit dem Sie:
      1. Geldmittel halten und aufbewahren können;
      2. Geldmittel von Ihrem Händlerkonto auf ein Externes Konto senden können.
    2. Wir erfüllen unsere Verpflichtungen aus diesen Bedingungen und führen die Zahlungsdienste mit angemessener Sorgfalt und Sachkenntnis aus.
    3. Wenn Volt Gelder auf dem Händlerkonto hält, unterscheidet sich dieses Halten von Geldern von dem einer Bank, die Geld für Sie hält, dadurch, dass: i)) Volt die Gelder nicht verwenden kann und wird, um sie zu investieren oder an andere Personen oder Unternehmen zu verleihen; ii) die Gelder auf dem Händlerkonto nicht verzinst werden; und iii) Ihre Gelder auf dem Händlerkonto nicht durch das Entschädigungssystem des polnischen Bankgarantiesystems (auf Polnisch: Bankowy Fundusz Gwarancyjny) abgedeckt sind. Ihr Guthaben wird in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verordnung über Zahlungsdienste verwaltet.
    4. Volt wird Ihre Gelder nicht mit Geldern anderer Inhaber von Händlerkonten oder mit Geldern von Volt vermischen. Ihre für die Ausführung von Zahlungsvorgängen entgegengenommenen Geldbeträge, die nicht bis zum Ende des auf den Tag des Geldeingangs folgenden Geschäftstages an den Zahlungsempfänger oder einen anderen Anbieter überwiesen wurden, werden auf einem gesonderten, zu diesem Zweck eingerichteten Bankkonto bei einer inländischen Bank, einem Kreditinstitut oder einer Zweigstelle einer ausländischen Bank angelegt. Ihre Gelder sind nicht durch die Entschädigungsregelung des Bankgarantiesystems (auf Polnisch: Bankowy Fundusz Gwarancyjny) geschützt. Im Falle der Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens gegen Volt sind die Guthaben auf der Grundlage eines gerichtlichen oder behördlichen Vollstreckungstitels von der Pfändung ausgenommen. Im Falle der Konkurseröffnung von Volt werden die auf dem/den Händlerkonto/-en befindlichen Guthaben von der Konkursmasse ausgeschlossen. Diese Freistellungen erstrecken sich nicht auf Ihre möglichen Ansprüche gegen Volt wegen Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung von Zahlungsaufträgen durch uns oder eine andere Stelle, für die Volt Ihnen gegenüber haftet.
    5. Unsere Aufzeichnungen zeigen die Höhe des Guthabens auf jedem Händlerkonto. Eine Transaktionshistorie mit Einzelheiten zu den von Ihnen getätigten und empfangenen Zahlungen von Ihrem Händlerkonto ist auf dem Fuzebox Portal verfügbar.
    6. Sie müssen Ihre Sicherheits- und Anmeldedaten verwenden, um den Saldo Ihres Händlerkontos über das Fuzebox-Portal zu überprüfen.
    7. Sie erkennen an, dass das Händlerkonto nicht zur individuellen oder persönlichen Nutzung bestimmt ist.
    8. Sie können den vollen Wert Ihres Guthabens auf Ihrem Händlerkonto jederzeit und auf Anforderung abheben. Volt erhebt für die Abhebung von Guthaben eine Gebühr gemäß dem Bestellformular und/oder unserer Gebührenliste, die von Zeit zu Zeit aktualisiert wird.
    9. Volt behält sich das Recht vor, Drittdienstleistern den Zugang zu Ihrem Händlerkonto aus angemessen begründeten und ordnungsgemäß nachgewiesenen Gründen zu verweigern, die sich auf Betrug oder fehlende Befugnisse beziehen, einschließlich der nicht autorisierten oder betrügerischen Auslösung einer Zahlungstransaktion. Wenn Volt einem Zahlungsauslösedienstleister oder einem Kontoinformationsdienstleister den Zugang zu Ihrem Händlerkonto verweigert, wird Volt Sie über das Fuzebox Portal über die Entscheidung von Volt und die Gründe für diese Entscheidung informieren, es sei denn, diese Benachrichtigung ist rechtswidrig oder könnte die Sicherheit Ihres Händlerkontos gefährden.
  2. Konto-Währungsumtausch
    1. Bei der Bereitstellung des Händlerkontos für Sie muss Volt möglicherweise einen Währungsumtausch vornehmen, wenn Sie eine Zahlung auf Ihr Händlerkonto in einer anderen Währung als einer zugelassenen Währung erhalten.
    2. Auf dem Händlerkonto werden Gelder in der auf dem Bestellformular angegebenen Währung (die “genehmigte Währung“) geführt. 
    3. In jedem Fall akzeptieren Sie, dass der Umrechnungskurs der von der Volt-Bank verwendete Kurs ist, wie er auf der Volt-Website angegeben ist. Der von Volt verwendete Umrechnungskurs wird in Ihrem Händlerkonto angezeigt, nachdem Volt die Umrechnung vorgenommen hat. Volt stellt Ihnen die Gebühren in Rechnung, die Sie für die Währungsumrechnung vereinbart haben.
  3. Für die Nutzung von Zahlungsdiensten geltende Bedingungen
    1. Sie können das Händlerkonto nutzen, um Gelder in einer zugelassenen Währung zu halten und elektronische Zahlungen entweder auf ein Konto von Volt oder auf ein Externes Konto zu senden.
    2. Wenn eine Zahlung den Saldo Ihres Händlerkontos auf weniger als Null bringen würde (in der zugelassenen Währung des betreffenden Händlerkontos), wird Volt die Bearbeitung der Zahlung verweigern. Für das Händlerkonto ist kein Überziehungskredit verfügbar.
    3. Sollte das Händlerkonto aus einem beliebigen Grund einen Negativsaldo aufweisen, sind Sie verpflichtet, diesen Negativsaldo unverzüglich auszugleichen, indem Sie so viel Geld auf das Händlerkonto einzahlen, dass es wieder mindestens einen Nullsaldo aufweist. Jedes Versäumnis, dies zu tun, stellt einen Verstoß gegen diese Bedingungen dar.
    4. Volt behält sich das Recht vor, Überweisungen auf das Händlerkonto automatisch zum Ausgleich eines negativen Saldos zu verwenden. Volt ist außerdem berechtigt, Ihnen alle angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen, die aufgrund eines negativen Saldos auf Ihrem Händlerkonto entstanden sind.
    5. Volt wird Zahlungen von Ihrem Händlerkonto gemäß den erteilten Zahlungsanweisungen vornehmen, es sei denn, Volt kann dies aus den in diesen Bedingungen beschriebenen Gründen nicht tun. Sie müssen uns Anweisungen gemäß diesen Bedingungen erteilen.
    6. Wenn Sie dazu aufgefordert werden, bevor Sie eine Zahlung von Ihrem Händlerkonto vornehmen, wird Volt Ihnen die folgenden Informationen zur Verfügung stellen:
      1. wie lange Volt ungefähr brauchen wird, um die Zahlung zu bearbeiten;
      2. etwaige Gebühren, die Volt für die Bearbeitung der Zahlung erhebt, und
      3. gegebenenfalls eine Aufschlüsselung der Beträge, aus denen sich diese Gebühren zusammensetzen.
    7. Sobald Volt eine Zahlung von Ihrem Händlerkonto getätigt hat, wird Volt Ihnen so schnell wie möglich die folgenden Informationen zukommen lassen:
      1. eine Referenz zur Identifizierung der Zahlung und des Zahlungsempfängers;
      2. den an den Zahlungsempfänger überwiesenen Betrag (in der zugelassenen Währung, in der Sie die Zahlung beantragt haben);
      3. die Gebühren, die Sie für die Bearbeitung der Zahlung durch Volt zahlen müssen, gegebenenfalls mit einer Aufschlüsselung der von uns berechneten Beträge;
      4. alle Wechselkurse, die Volt für die Abwicklung der Zahlung angewandt hat, und
      5. das Datum, an dem das Händlerkonto belastet wurde.
    8. Sobald Volt eine Zahlung auf Ihrem Händlerkonto erhalten hat, wird Volt Ihnen so schnell wie möglich die folgenden Informationen zukommen lassen:
      1. eine Referenz zur Identifizierung der Zahlung und des Auftraggebers sowie alle Informationen, die mit der Zahlung übermittelt wurden;
      2. den Betrag der Zahlung (in der genehmigten Währung), der dem Händlerkonto gutgeschrieben wurde;
      3. die für den Erhalt der Zahlung zu entrichtenden Gebühren, gegebenenfalls mit einer Aufschlüsselung der erhobenen Beträge, und
      4. das Datum der Gutschrift auf dem Händlerkonto.
    9. Sie können jederzeit über das Fuzebox-Portal die in den Klauseln 1 und 2 enthaltenen Informationen einsehen. Die in den Klauseln 3.7 bis 3.7 enthaltenen Informationen sowie Informationen über die Wechselkurse, die Volt bei der Währungsumrechnung angewendet hat, können Sie ebenfalls jederzeit über das Fuzebox-Portal einsehen. Diese Informationen können nach Zahlungsvorgängen oder auf konsolidierten Kontoauszügen für verschiedene Monatszeiträume eingesehen werden.
    10. Volt kann den Wert und/oder die Anzahl der Geldtransfers, die Sie Volt anweisen können, auf das Händlerkonto einzuzahlen oder von dort abzuheben, abhängig von Ihrem Wohnsitzland, Ihrem Verifizierungsstatus und anderen Faktoren, die Volt für angemessen hält, begrenzen. Die aktuellen Limits von Volt werden im Fuzebox Portal angezeigt. Diese Limits können von Zeit zu Zeit geändert werden und werden auf der Volt-Website veröffentlicht.
    11. Um die Zahlungsdienste zu erhalten, müssen Sie:
      1. alle angemessenen Anweisungen für die Nutzung der Zahlungsdienste befolgen, einschließlich der Anweisungen in den von Volt herausgegebenen Betriebs- oder Benutzerunterlagen;
      2. prüfen, ob die Volt erteilten Zahlungsanweisungen korrekt sind;
      3. die Zahlungsdienste nicht in rechtswidriger Weise oder zur Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder zu einem anderen rechtswidrigen Zweck nutzen;
      4. alle anwendbaren Gesetze oder Vorschriften einhalten, um alle Steuern in Bezug auf Gelder, die auf das Händlerkonto eingezahlt werden, zu zahlen und der zuständigen Behörde zu melden;
      5. verhindern, dass Viren oder schädliche Codes in die Systeme von Volt eingeführt werden;
      6. verhindern, dass das Händlerkonto für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen oder länger inaktiv bleibt.
    12. Sie müssen für alle Kosten oder Verluste aufkommen, die Volt aufgrund von Ansprüchen aus einem der folgenden Fälle entstehen:
      1. die Nichteinhaltung von Klausel 3.11 durch Sie;
      2. missbräuchliche Nutzung des Händlerkontos;
      3. vorsätzliche Ungenauigkeit bezüglich:
        1. aller Informationen, die Volt erhalten hat (einschließlich Informationen zur Sorgfaltspflicht des Kunden); oder
        2. aller für Zahlungsdienste erteilten Anweisungen.
    13. Wenn Sie eine Zahlung anweisen, bei der es sich um eine Erstattung an einen Endnutzer handelt, gelten die folgenden Bedingungen:
      1. Sie bestätigen, dass Sie allein für die Bearbeitung von Rückerstattungen und die Unterstützung der Endnutzer in Bezug auf Rückerstattungen verantwortlich sind. Sie verpflichten sich, eine angemessene Rückgabe-, Rückerstattungs-, Stornierungs- oder Anpassungspolitik zu unterhalten und den Endnutzern zur Verfügung zu stellen und das Verfahren, mit dem Endnutzer eine Rückerstattung erhalten können, klar zu erläutern;
      2. Erstattungen können nur von denjenigen Nutzern von Ihnen angewiesen werden, die im Fuzebox-Portal bestimmte Berechtigungen erhalten haben; und
      3. Sie dürfen nur Erstattungen vornehmen: (i) auf ein Konto, das auf den Namen des Endnutzers lautet, der die betreffende Zahlungstransaktion veranlasst hat; und (ii) in Bezug auf den vollen Wert der Zahlungstransaktion. Jede Erstattungsanweisung, die diese Anforderungen nicht erfüllt, wird nicht bearbeitet.
  4. Sicherheit des Händlerkontos
    1. Sie verpflichten sich,
      1. mit den Geldern auf Ihrem Händlerkonto umsichtig umzugehen; und
      2. alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um alle Sicherheits- und Anmeldedaten sicher und vertraulich aufzubewahren; Sie müssen die Sicherheits- und Anmeldedaten gemäß den von Volt bei der Ausstellung erteilten Anweisungen verwenden.
    2. Volt übernimmt keine Verantwortung und haftet nicht für die Nutzung des Händlerkontos durch eine andere Person als Sie, es sei denn, diese dritte Person hat aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen, die Volt zu vertreten hat, Zugang zum Händlerkonto erhalten.
    3. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre Sicherheits- und Anmeldedaten verloren gegangen sind, gestohlen, unterschlagen, unbefugt verwendet oder anderweitig beeinträchtigt wurden, müssen Sie Volt unverzüglich per E-Mail an support@volt.io kontaktieren.
    4. Volt ist berechtigt, Ihnen die Nutzung der Sicherheits- und Anmeldedaten zu untersagen, wenn Volt begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass diese nicht mehr vertraulich sind oder in betrügerischer Absicht oder ohne Ihre Zustimmung verwendet wurden. Soweit möglich und rechtmäßig, wird Volt angemessene Anstrengungen unternehmen, um Sie per E-Mail, Telefon oder SMS unter Verwendung der zuletzt an Volt übermittelten Kontaktdaten zu benachrichtigen, bevor die Nutzung einer solchen Identifikations- oder Sicherheitsfunktion eingestellt wird.
    5. Volt wird entweder die Sicherheits- oder Anmeldedaten so schnell wie möglich wiederherstellen, nachdem die Gründe für die Einstellung der Nutzung weggefallen sind, oder Ihnen zu diesem Zeitpunkt neue Sicherheits- oder Anmeldedaten zur Nutzung überlassen.
  5. Meldung von Streitigkeiten bei Zahlungsvorgängen
    1. Wenn Sie glauben, dass eine Zahlungstransaktion, für die Ihr Händlerkonto verwendet wurde,
      1. nicht vom VU autorisiert war; oder
      2. fälschlicherweise auf das Händlerkonto eingezahlt oder von diesem ausgezahlt wurde,
        so müssen Sie Volt unverzüglich informieren, sobald Sie davon Kenntnis erhalten.
    2. Wenn Sie der Empfänger einer verspätet ausgeführten Zahlungstransaktion sind und Volt eine Aufforderung des Zahlungsdienstleisters Ihres Zahlers erhält, stellt Volt sicher, dass das im Händlerkonto verwendete Wertstellungsdatum der Gutschrift nicht später liegt als das Datum, an dem der Betrag der Zahlungstransaktion wertgestellt worden wäre, wenn die Zahlungstransaktion rechtzeitig ausgeführt worden wäre. Umgekehrt können Sie, wenn Sie der Zahler einer verspätet ausgeführten Zahlungstransaktion sind, Volt bitten, den Zahlungsdienstleister des Empfängers aufzufordern, das Konto des Empfängers so zu valutieren, als ob die Zahlungstransaktion korrekt ausgeführt worden wäre.
    3. Sofern Sie nicht in betrügerischer Absicht oder grob fahrlässig gehandelt haben, entsteht keine Haftung für Verluste, die sich aus nicht autorisierten, nicht ausgeführten oder falsch ausgeführten Zahlungstransaktionen ergeben,
      1. wenn Sie Volt innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Bekanntwerden einer nicht autorisierten, nicht ausgeführten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungstransaktion gemäß den vorliegenden Bedingungen benachrichtigt haben;
      2. wenn Sie Volt nicht benachrichtigen konnten, weil Volt keine Mittel zur Verfügung gestellt hat, um Volt über verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder anderweitig beeinträchtigte Sicherheits- und Anmeldedaten zu informieren; oder
      3. wenn Volt es versäumt, eine starke Kundenauthentifizierung anzuwenden, sofern dies nach geltendem Recht erforderlich ist.
    4. Volt übernimmt die Verantwortung für solche angemessenen Gebühren oder Zinsen, die Sie zahlen müssen, weil Volt Ihre Zahlungsanweisung nicht oder nicht korrekt ausgeführt hat.
  6. Zahlungsvorgänge mit fehlerhaften Informationen
    1. Bei Zahlungen auf Externe Konten müssen Sie sicherstellen, dass die von Ihnen angegebenen Informationen korrekt und vollständig sind. Volt haftet nicht für Gelder, die an den falschen Empfänger gesendet werden, oder für Verluste, die durch falsche Angaben Ihrerseits entstehen.
    2. Wenn Sie falsche Angaben machen, dann
      1. ist Volt ist nicht dafür verantwortlich, dass die Zahlungstransaktion nicht oder nicht gemäß den Anweisungen ausgeführt wird;
      2. wird Volt sich in angemessener Weise bemühen, die überwiesenen Gelder zurückzuerhalten und kann dafür ein Entgelt gemäß des geltenden Entgeltverzeichnisses erheben; und
      3. sollte Volt nicht in der Lage sein, die Gelder zurückzuerhalten, wird Volt Ihnen auf schriftliche Anfrage alle Volt zur Verfügung stehenden relevanten Informationen zur Verfügung stellen (vorbehaltlich des anwendbaren Rechts), damit Sie versuchen können, die Rückzahlung der Gelder zu fordern.
    3. Wenn Sie der Empfänger einer Zahlungstransaktion sind, die mit falschen Angaben durchgeführt wurde, weisen Sie Volt an, mit dem Zahlungsverkehrsdienstleister des Zahlers bei dessen Bemühungen um die Wiedererlangung des Geldbetrags zusammenzuarbeiten, indem Sie ihm insbesondere alle für die Einziehung des Geldbetrags relevanten Informationen zur Verfügung stellen.
    4. Wenn Sie Volt mit der Durchführung einer Zahlungstransaktion beauftragen, wird Volt sich nach besten Kräften bemühen, diese korrekt auszuführen.
    5. Wenn Sie uns falsche Angaben gemacht haben, können Sie uns bitten, Ihnen bei der Wiedererlangung des Geldes behilflich zu sein. Wir können jedoch nicht garantieren, dass solche Bemühungen erfolgreich sein werden, und behalten uns das Recht vor, Ihnen eine Gebühr zur Deckung unserer angemessenen Kosten für diese Bemühungen zu berechnen.
  7. Anweisungen für die Durchführung von Zahlungsvorgängen
    1. Volt betrachtet jede Anweisung für eine Zahlungstransaktion als von Ihnen autorisiert, wenn Sie Volt die Zustimmung zur Durchführung der Transaktion erteilt haben. Sie willigen in die Durchführung einer Zahlung ein, indem Sie bei der Nutzung des Fuzebox-Portals den Aufforderungen auf dem Bildschirm folgen und eines der von Volt zur Verfügung gestellten Tools zur Bestätigung von Zahlungen nutzen. Bei einer Zahlung auf das bei Volt geführte Händlerkonto werden Sie aufgefordert, die Kontonummer des Empfängers anzugeben. Wenn Sie eine Zahlung auf ein Externes Konto leisten, müssen Sie Volt die Bankleitzahl und die Kontonummer mitteilen, auf die Sie die Zahlung leisten möchten (z. B. die Bankleitzahl, Kontonummer, IBAN oder SWIFT).
    2. Sofern kein Problem mit dem Fuzebox-Portal vorliegt, erhält Volt die Anweisung zur Zahlungstransaktion in der Regel zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie sie bestätigen, außer:
      1. Wenn die Funktion im Fuzebox Portal verfügbar ist und Sie Volt anweisen, eine Zahlungstransaktion an einem bestimmten Tag auszuführen, dann wird Volt den Zeitpunkt des Eingangs der Anweisung als den angegebenen Tag behandeln.
      2. Wenn Volt den Auftrag an einem Tag erhält, der kein Geschäftstag ist, wird Volt den Auftrag so behandeln, als sei er am nächsten Geschäftstag eingegangen;
      3. Wenn Volt den Auftrag nach 14.00 Uhr an einem Geschäftstag erhält, wird Volt den Auftrag so behandeln, als sei er am nächsten Geschäftstag eingegangen.
    3. Sobald Volt die Bestätigung einer Zahlungsanweisung erhalten hat, kann diese in der Regel nicht mehr widerrufen werden, es sei denn, Volt stimmt zu oder die Zahlungsanweisung sieht eine Zahlung zu einem bestimmten zukünftigen Datum vor. Bei Zahlungen zu einem bestimmten in der Zukunft liegenden Zeitpunkt können Sie den Zahlungsauftrag bis zum Ende des Geschäftstages widerrufen, der dem Tag vorausgeht, an dem Sie Volt angewiesen haben, die Zahlung vorzunehmen, es sei denn, Volt stimmt einem späteren Widerruf zu. Das Entgelt von Volt für den Widerruf einer Zahlungsanweisung ergeben sich aus dem jeweils gültigen Entgeltverzeichnis. Wenn eine Zahlungstransaktion über einen Zahlungsauslösedienstleister erfolgt, können Sie die Zahlungsanweisung nicht mehr widerrufen, nachdem Sie dem Zahlungsauslösedienstleister die Zustimmung erteilt haben, die Zahlung auszulösen.
    4. Lehnt Volt die Ausführung eines Auftrags ab, wird Volt Sie, soweit dies rechtlich zulässig ist, zum Zeitpunkt der Ablehnung der Zahlung durch Volt durch eine Meldung auf dem Fuzebox Portal informieren und, soweit möglich, den Grund bestätigen.
  8. Aussetzung und Beendigung
    1. Diese Bedingungen und die Zahlungsdienste bleiben bestehen, bis sie gemäß dieser Klausel 8 gekündigt oder ausgesetzt werden.
    2. Wenn wir
      1. Grund zu der Annahme haben, dass ein Verstoß gegen diese Bedingungen oder gegen andere für unsere Services geltende Bedingungen vorliegt;
      2. einen begründeten Verdacht auf betrügerische oder kriminelle Aktivitäten im Zusammenhang mit der Nutzung der Zahlungsdienste haben;
      3. in der begründeten Annahme sind, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet sind; oder
      4. von einer Regulierungsbehörde oder einer anderen zuständigen Regulierungs-, Steuer- oder sonstigen Behörde eine entsprechende Anweisung erhalten,
        können wir, indem wir Sie unverzüglich schriftlich benachrichtigen,
      5. die Zahlungsdienste ganz oder teilweise beenden oder aussetzen;
      6. Ihnen Gelder vorenthalten oder Ihren Zugang zu Geldern einschränken; und/oder
      7. uns weigern, Zahlungen von/auf Ihr Händlerkonto zu leisten.
    3. Wenn die Zahlungsdienste beendet werden, enden auch diese Bedingungen.
    4. Wir werden Sie über alle Maßnahmen, die wir gemäß 8.2 vornehmen, informieren, es sei denn, wir haben die begründete Annahme, dass wir durch geltendes Recht daran gehindert werden.
    5. Wir können diese Bedingungen aus beliebigen Gründen mit einer Frist von wenigstens zwei (2) Monaten schriftlich kündigen.
    6. Sie können diese Bedingungen jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat kündigen.
  9. Schließen Ihres Händlerkontos
    1. Wenn die Zahlungsdienste aus beliebigem Grund beendet werden,
      1. werden wir Sie bitten, uns mitzuteilen, wohin wir den Saldo Ihres Händlerkontos überweisen sollen, vorausgesetzt, die von Ihnen gewählte Option ist verfügbar und es gibt keine Begrenzung oder andere Beschränkung für uns, dies zu tun, nach Abzug aller von Ihnen fälligen und zahlbaren Gebühren; und
      2. alle Ihre oder unsere Rechte oder Verbindlichkeiten, die vor der Kündigung entstanden sind, bleiben bestehen, bis sie von der betreffenden Partei vollständig erfüllt werden, mit Ausnahme von Rechten oder Verbindlichkeiten, die ausdrücklich nach dem Ende dieser Bedingungen fortbestehen sollen.
    2. Wir behalten uns das Recht vor, keine Erklärung zu unserer Entscheidung über die Einschränkung, Sperrung oder Schließung des Händlerkontos abzugeben, wenn die Bereitstellung dieser Informationen angemessene Sicherheitsmaßnahmen beeinträchtigen würde oder rechtswidrig wäre.
    3. Sie dürfen uns nicht beauftragen, weitere Zahlungsdienste für Ihr Händlerkonto zu erbringen, nachdem die Zahlungsdienste gekündigt worden sind.Wenn Sie uns die Schließung Ihres Händlerkontos mitteilen, haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung von Transaktionen, die Sie getätigt haben, oder von Gebühren oder Kosten, die Ihnen für das Händlerkonto entstanden sind und die dann fällig und zahlbar sind. Wir können diese Gebühren vom Guthaben auf Ihrem Händlerkonto abziehen. Wir schließen Ihr Händlerkonto, nachdem alle Beträge von Ihnen gezahlt oder von uns abgezogen worden sind. Wir überweisen den verbleibenden Saldo Ihres Händlerkontos auf die letzten Angaben, die Sie uns entweder für eine Debitkarte oder ein Bankkonto in Ihrem Namen gemacht haben.
    4. Sie erkennen an, dass wir personenbezogene Daten über Sie, Autorisierte Nutzer und Ihre Transaktionen für mindestens sechs (6) Jahre nach Schließung Ihres Händlerkontos speichern werden.
  1. Volt wird sich in angemessener Weise bemühen, Ihnen die Kontoinformationen zu übermitteln.
  2. Die Übertragung von Kontoinformationen über die Volt-Lösung unterliegt den folgenden Bedingungen:
    1. Es bedarf der Zustimmung des Endnutzers zu den Endnutzer-Servicebedingungen;
    2. der Endnutzer gibt korrekte und genaue Anmeldedaten für den Zugriff auf die Kontoinformationen an; und
    3. die Einhaltung der Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags durch Sie.
  3. Volt wird sich in angemessener Weise bemühen, die Kontodaten zu schützen und die Privatsphäre der Endnutzer in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht zu gewährleisten.
  4. Sie dürfen Kontoinformationen nur in Übereinstimmung mit den Datenparametern und dem Verwendungszweck herunterladen, denen der Endnutzer ausdrücklich zugestimmt hat.
  5. Sie verpflichten sich,
    1. sicherzustellen, dass jeder Endnutzer weiß, dass Volt der Anbieter der Kontoinformationsdienste ist; und
    2. sicherzustellen, dass Sie von der Financial Conduct Authority für die Erbringung von Kontoinformationsdiensten in ihrem eigenen Recht reguliert werden, wenn sie dem Endnutzer eine konsolidierte Ansicht der Daten des Endnutzers zeigen, die Sie über die Volt-Lösung erhalten und mit Daten des Endnutzers zusammenführen, die Sie von anderer Seite erhalten haben.
  6. Volt:
    1. gibt Ihnen gegenüber keine Zusicherungen, Garantien oder sonstigen Verpflichtungen in Bezug auf Volts Verpflichtungen oder die Funktionalität, Leistung, Servicelevel, Latenz oder Genauigkeit der Bereitstellung von Kontoinformationen als Teil der Volt-Lösung;
    2. übernimmt keine Garantie, Zusicherung oder Verpflichtung, dass die Kontoinformationen, die Sie durch die Nutzung der Volt-Lösung durch den Endnutzer erhalten haben, richtig oder vollständig sind oder Ihren Anforderungen entsprechen; und
    3. ist nicht verantwortlich für Verzögerungen, Lieferausfälle oder Verluste, Schäden, Kosten oder Ausgaben, die sich aus der Übertragung von Kontoinformationen über Kommunikationsnetze und -einrichtungen, einschließlich des Internets, ergeben.
  7. Sie nehmen zur Kenntnis, dass ein Endnutzer gemäß den Endnutzerbedingungen die Volt erteilte Zustimmung zur Verarbeitung von Kontoinformationen jederzeit widerrufen kann und Volt Ihnen gegenüber nicht haftet, soweit Volt unter diesen Umständen daran gehindert wird, Ihnen Kontoinformationen zur Verfügung zu stellen.
  8. Alle Kontoinformationen, die Ihnen gemäß dieses Vertrags übertragen werden, sind Eigentum des betreffenden Endnutzers und/oder des PSP, auf den sich die Kontoinformationen beziehen, und stellen dessen Vertrauliche Informationen dar.
  1. Wenn Sie sich für den Circuit Breaker Service entschieden haben (wie im Bestellformular bestätigt) und unter der Voraussetzung, dass Sie den Vertrag einhalten, gewährt Volt Ihnen während der Laufzeit eine begrenzte, nicht exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, widerrufbare Lizenz zur Nutzung von und zum Zugriff auf Circuit Breaker über das Fuzebox Portal für interne Geschäftszwecke.
  2. Sie erkennen an, dass
    1. Volt allein für die Gestaltung der Regeln verantwortlich ist und alle Risiken dafür übernimmt; und
    2. Volt wird sich bei der Entscheidung, ob eine Zahlung aufgrund eines Antrags eines Endnutzers veranlasst wird, streng an die Regeln halten.
  3. Volt übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für die Ergebnisse Ihrer Nutzung von Circuit Breaker (einschließlich der Konfiguration der Regeln).
  4. Weder die Inhalte in diesem Vertrag noch Ihre Nutzung von Circuit Breaker stellen eine professionelle Beratung durch Volt dar. Sie übernehmen alle Risiken, wenn Sie auf der Grundlage der Informationen handeln, die beim Zugriff auf Circuit Breaker und bei der Nutzung der Circuit Breaker Services zur Verfügung gestellt oder erstellt werden.
  5. Volt garantiert nicht, sichert nicht zu, verpflichtet sich nicht und stimmt nicht zu, dass die Nutzung von Circuit Breaker durch Sie Ihren Anforderungen entspricht oder dass die Regeln einen besonderen Nutzen bringen, wenn sie umgesetzt werden.
  6. Sie garantieren, dass Sie die Regeln nicht in einer Weise konfigurieren oder Circuit Breaker in einer Weise verwenden werden, die gegen geltende Gesetze verstößt, und dass Sie sicherstellen werden, dass Ihre Autorisierten Nutzer dies nicht tun. Sie sind allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Konfiguration der Regeln mit allen geltenden Gesetzen übereinstimmt.

GEBÜHREN

Sie haben die Gebühren gemäß dieser Tabelle wie folgt zu zahlen:

  1. Aktivierungsgebühr
    Volt stellt Ihnen die im Bestellformular angegebene Aktivierungsgebühr am Tag des Inkrafttretens in Rechnung. Sie sind verpflichtet, die Aktivierungsgebühr innerhalb von zehn (10) Tagen nach dem Datum dieser Rechnung zu zahlen.
  2. Bearbeitungsgebühren
    Die Bearbeitungsgebühren werden pro API-Aufruf berechnet, basierend auf dem monatlichen Volumen der API-Aufrufe gemäß dem Auftragsformular. Die Bearbeitungsgebühr ist für alle API-Aufrufe zu zahlen, unabhängig davon, ob die anschließende Transaktion erfolgreich ist (einschließlich derjenigen, die von der ASPSP nicht bearbeitet werden).
  3. Transaktionsgebühren
    Die Transaktionsgebühren werden pro erfolgreicher Transaktion erhoben, die auf der Grundlage des monatlichen Volumens der erfolgreichen Transaktion und des Geldwerts gemäß der Tabelle im Bestellschein berechnet wird. Sofern Volt Volt Connect gemäß dem Bestellschein bereitstellt, sind in den Transaktionsentgelten die Kosten für Volt Connect enthalten.
  4. Circuit Breaker Gebühren
    Sie zahlen an Volt die im Bestellformular genannten Gebühren für den Circuit Breaker.
  5. Gebühren für das Händlerkonto
    Sie zahlen an Volt die im Bestellformular genannten Gebühren für das Händlerkonto.
  6. KIS-Gebühren
    In Bezug auf KIS zahlen Sie Volt die KIS-Erfolgsgebühren, die pro erfolgreichem Informationsempfang erhoben werden und auf der Grundlage des monatlichen Volumens und Geldwerts des erfolgreichen Informationsempfangs gemäß der Tabelle im Bestellformular berechnet werden.
    Volt stellt Ihnen die KIS-Erfolgsgebühren monatlich im Nachhinein in Rechnung.